Wenn Sie ein Erbrecht aufgrund einer Ehe zum Erblasser haben, müssen Sie die Heiratsurkunde als Nachweis vorlegen.
Wenn die oben genannten Dokumente in einem Familienstammbuch oder Familienbuch zusammengefasst sind, genügt es, dieses vorzulegen.
Wenn der Erblasser mehrere Ehen eingegangen war, müssen alle Auflösungen der Ehen durch Vorlage eines rechtskräftigen Scheidungsurteils, einer Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder im Fall einer Auflösung aufgrund des Todes des Partners durch eine Sterbeurkunde nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Urkunden im Original oder als beglaubigte Abschrift vorgelegt werden müssen. Eine einfache Kopie genügt nicht.
In individuellen Einzelfällen können die benötigten Unterlagen als Nachweis stark variieren. Das Nachlassgericht entscheidet über die Eignung der Unterlagen als Nachweis im Ermessen. Falls erforderlich, kann das Nachlassgericht jederzeit weitere Unterlagen zur Nachweisführung der Erbfolge anfordern.