Seit dem 23. Dezember 2020
tragen Verkäufer und Käufer die Maklerkosten jeweils zur Hälfte. Wenn ein Verkäufer einen Makler für den
Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses beauftragt, ist er somit verpflichtet, die Hälfte der Maklercourtage zu übernehmen. Außerdem schreibt das neue Gesetz vor, dass Käufer und Verkäufer die Vereinbarung über die Provision mit dem Makler ausdrücklich schriftlich bestätigen müssen.