Das neue Provisionsrecht besagt, dass der
Maklervertrag mit Verkäufern und Käufern
schriftlich abgeschlossen werden muss. Daran ändert sich natürlich nichts, dass die Maklerprovision nur im Erfolgsfall, also beim tatsächlichen Abschluss eines Kaufvertrages, fällig wird. Vorher ist jedoch eine schriftliche Bestätigung der Provisionsvereinbarung notwendig.