Abschreibung von Immobilien bei Vermietung - Steuertipps
Wie Sie die Abschreibung von vermieteten Immobilien nutzen können, um Steuervorteile und Renditen zu maximieren
Wer eine vermietete Immobilie besitzt, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren - insbesondere durch die sogenannte Abschreibung, auch AfA (Absetzung für Abnutzung) genannt. Mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen Immobilien, Vermietung und Steuerpraxis liegt der Fokus darauf, die wichtigsten Grundlagen verständlich und praxisnah aufzubereiten.
In der Regel liegt die jährliche Abschreibung bei 2 % der Gebäudekosten, was einer Nutzungsdauer von 50 Jahren entspricht. Für das Jahr 2025 sind zudem einige gesetzliche Anpassungen relevant, die Eigentümer kennen sollten. Unterschieden wird unter anderem zwischen Altbauten und Neubauten, wobei für verschiedene Objektarten unterschiedliche Regelungen gelten.
Die folgenden Abschnitte bieten einen kompakten Überblick über die geltenden Bestimmungen, nützliche Hinweise zur steuerlichen Optimierung und konkrete Tipps, wie Vermieter ihre Steuerlast reduzieren können - ganz ohne komplizierten Fachjargon.
Was ist die Abschreibung von Immobilien?
Die Immobilienabschreibung bildet einen entscheidenden Aspekt im Steuerrecht für Immobilieneigentümer. Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) können Eigentümer die Anschaffungskosten ihrer Immobilien über einen festgelegten Zeitraum steuerlich geltend machen. Dieser Vorgang mindert das zu versteuernde Einkommen und trägt somit zur Reduzierung der Steuerlast bei.
Im Allgemeinen müssen private Eigentümer die Kosten über einen Zeitraum von 40 bis 50 Jahren verteilen, abhängig vom Baujahr der Immobilie. Für Immobilien, die vor 1925 errichtet wurden, beträgt die Abschreibungsdauer 40 Jahre, was einer jährlichen AfA von 2,5 % entspricht. Bei Gebäuden, die zwischen 1925 und 2022 erbaut wurden, liegt die Abschreibungsdauer bei 50 Jahren mit einer jährlichen AfA von 2 %. Ab 2023 ändert sich die Regelung, sodass die Abschreibung über 33,33 Jahre bei einem Satz von 3 % erfolgt.
Besonders vorteilhaft sind die besonderen Abschreibungsmöglichkeiten für denkmalgeschützte Gebäude, die sowohl für Eigentümer als auch für Mieter finanzielle Vorteile bieten. Ferner müssen Einnahmen aus gemischt genutzten Objekten, wie beispielsweise einer Doppelhaushälfte, anteilig den Kosten zugeordnet werden. Wenn eine zuvor selbst genutzte Immobilie vermietet wird, kann die Abschreibung basierend auf der verbleibenden Nutzungsdauer nach der Beendigung der Eigennutzung berechnet werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Steuerrecht Einschränkungen für die AfA vorsieht, z. B. wenn die Mieteinnahmen weniger als zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. In diesen Fällen kann die Abschreibung entsprechend reduziert werden. Der Ansatz für die Abschreibung basiert in der Regel auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie, wobei die Kosten für das Grundstück ausgeschlossen sind. Bei Immobilien, die zuvor vermietet waren, gelten die gleichen Grundsätze, wobei die Kosten zum Zeitpunkt der ersten Vermietung als Grundlage dienen.
Vorteile der Abschreibung für Vermieter
Die Abschreibung von Immobilien bringt für Vermieter erhebliche steuerliche Vorteile mit sich. Das bedeutet, dass Sie nicht nur von den Mieteinnahmen profitieren, sondern auch laufende Kosten wie Zinsen, Reparaturen und Nebenkosten steuerlich absetzen können. Diese Absetzbarkeit erhöht Ihre Netto-Miete und verringert gleichzeitig die steuerliche Belastung.
Zu den wichtigsten Vorteilen zählt die Möglichkeit, die Abschreibung je nach Baujahr der Immobilie zu gestalten. Immobilien, die vor dem 31. Dezember 1924 erbaut wurden, unterliegen einer Abschreibung von 2,5 % pro Jahr über einen Zeitraum von 40 Jahren. Nach diesem Datum baut sich die Abschreibung auf 2 % pro Jahr über 50 Jahre und bei Immobilien ab Baujahr 2023 sogar auf 3 % pro Jahr über 33 Jahre.
Ein zusätzliches Potenzial für steuerliche Vorteile bietet die Sonderabschreibung, die es ermöglicht, 5 % des Gebäudewerts im ersten Jahr sowie in den drei folgenden Jahren abzusetzen. Diese Art der Abschreibung lässt sich gut mit anderen steuerlichen Vorteilen kombinieren, wie beispielsweise Handwerkerrechnungen, um die finanziellen Vorteile weiter zu maximieren.
Zusätzlich können Modernisierungs- und energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden, was die Rentabilität Ihrer Immobilieninvestitionen steigert. Denkmalgeschützte Immobilien bieten noch substantiellere steuerliche Möglichkeiten, da hier bis zu 100% der Instandhaltungskosten über 12 Jahre abgeschrieben werden können.
Insgesamt reduziert die Abschreibung nicht nur Ihre Steuerlast, sondern verbessert auch den Cashflow, den Sie aus Ihren Mieteinnahmen generieren. Das macht die Immobilieninvestition nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch langfristig lukrativer für Vermieter.
Abschreibung Immobilie Vermietung: Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Abschreibung von Immobilien sind im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Dabei spielen verschiedene Aspekte eine entscheidende Rolle, insbesondere die lineare AfA und die Sonderabschreibung.
Lineare AfA und deren Änderungen 2023
Seit 2023 gilt eine erhöhte lineare AfA von 3 % für neu gebaute Mietimmobilien, was eine signifikante Erhöhung im Vergleich zu den vorherigen 2 % darstellt. Diese Änderung verkürzt die Abschreibungsdauer auf 33,33 Jahre. Bei bestehenden Immobilien hängt der reguläre Abschreibungssatz weiterhin von dem Baujahr ab:
- Gebäude bis 1924: 2,5 % pro Jahr
- Gebäude 1925-2022: 2 % pro Jahr
- Gebäude ab 2023: 3 % pro Jahr
Eine degressive Abschreibung nach § 7 Absatz 5 EStG ist ebenfalls möglich, insbesondere für Altbauten. Vorschriften für Immobilien in Sanierungsgebieten geben zusätzliche Vorteile, wie eine Abschreibung von 9 % für die ersten acht Jahre und 7 % für die nächsten vier Jahre.
Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG bietet umfassende finanzielle Anreize für Neubauten bis Ende 2026. Diese Regelung ermöglicht einen maximalen Vorteil auf eine Fläche von 4.800 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Fokus auf Neubauprojekte zeigt die Unterstützung des Staates für innovativen Wohnungsbau.
Absetzung von Anschaffungskosten für Mietimmobilien
Die Absetzung von Anschaffungskosten spielt eine zentrale Rolle für Vermieter, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Je nach Baujahr der Immobilie können unterschiedliche Abschreibungssätze zur Anwendung kommen, was die finanzielle Belastung erheblich beeinflussen kann.
Reguläre Abschreibung nach Baujahr
Die Höhe der Abschreibung variiert je nach Baujahr. Immobilien, die bis zum 31. Dezember 1924 errichtet wurden, können mit einem jährlichen Satz von 2,5 % abgeschrieben werden. Für Gebäude, die zwischen 1925 und 2022 erbaut wurden, beträgt der Abschreibungssatz 2 % pro Jahr. Erst in jüngster Vergangenheit eingeführte Regelungen sehen vor, dass Immobilien, die ab dem 1. Januar 2023 gebaut wurden, sogar mit 3 % pro Jahr abgeschrieben werden können. Diese Anpassung zeigt, wie wichtig das Baujahr bei der Berechnung der Anschaffungskosten ist.
Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer
Ein weiterer Aspekt in Bezug auf die Abschreibung ist die Möglichkeit, eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen. Sollte die Restnutzungsdauer der Immobilie geringer als die übliche Nutzungsdauer sein, erlaubt das Finanzamt eine erhöhte jährliche Abschreibung. Diese Regelung bleibt weiterhin bestehen, trotz der ursprünglichen Pläne, sie zu streichen. Ein Nachweis über die tatsächliche Restnutzungsdauer kann somit Vermietern erheblichen steuerlichen Spielraum bieten.
Werbungskosten in der Steuererklärung
Werbungskosten sind entscheidend für Vermieter, da sie alle Ausgaben umfassen, die im Zusammenhang mit der Vermietung einer Immobilie entstehen. Diese Kosten können in der Steuererklärung als Abzüge geltend gemacht werden, was die steuerliche Belastung erheblich senkt. Zu den häufigsten Werbungskosten zählen Zinsen für Darlehen, Maklerprovision, Reparaturkosten sowie Kosten für Sanierungen und Umbauten.
Besonders wichtig ist die korrekte Angabe dieser Ausgaben in der Steuererklärung unter der Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie senken nicht nur Ihre Steuerlast, sondern bieten auch die Möglichkeit, andere Einkünfte mit höheren Ausgaben zu verrechnen. So können Ausgaben, die die Mieteinnahmen übersteigen, ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, um Ihre Gesamteinkünfte zu mindern.
Einige spezifische Werbungskosten umfassen:
- Maklergebühren für die Vermietung
- Zinsen, die für Finanzierungen gezahlt werden
- Reparaturkosten, die unmittelbar mit der Vermietung verbunden sind
- Sanierungskosten, die über mehrere Jahre verteilt werden können
- Kosten für Möbel, sofern sie zur Vermietung genutzt werden
- Anwaltskosten bei rechtlichen Angelegenheiten
- Mitgliedsbeiträge in Verbänden für Vermieter
- Kosten während Leerständen, sofern die Vermietungsabsicht nachgewiesen wird
Die Auflistung von Werbungskosten geht weiter und umfasst auch Kosten für Verwaltungsaufgaben, Anzeigenkosten, Energiekosten sowie Instandhaltungskosten. Dabei sollten Vermieter beachten, dass auch Ausgaben, die bereits vor Beginn der Vermietung entstanden sind, steuerlich absetzbar sein können, solange die Absicht zur Vermietung vorlag.
Kosten der Immobilie absetzen
Vermieter haben verschiedene Möglichkeiten, Kosten für ihre Immobilien steuerlich geltend zu machen. Diese Absetzungen tragen dazu bei, die finanzielle Belastung zu mindern und die Rentabilität der Immobilie zu erhöhen. Zu den absetzbaren Kosten gehören Zinsen, Maklergebühren und laufende Hausnebenkosten sowie Reparatur- und Renovierungskosten.
Zinsen, Maklergebühren und Hausnebenkosten
Die Zinsen aus Immobilienfinanzierungen sind vollständig absetzbar. Maklergebühren, die für die Vermietung der Immobilie anfallen, können ebenfalls geltend gemacht werden. Ebenso sind Hausnebenkosten wie Heiz- und Wasserkosten steuerlich absetzbar, solange sie im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Diese Kosten müssen notwendig und angemessen sein, um in der Steuererklärung berücksichtigt zu werden.
Reparatur- und Renovierungskosten
Reparaturen, die zur Erhaltung der Immobilie notwendig sind, können sofort abgesetzt werden, wenn die Ausgaben unter 800 EUR netto liegen. Für Renovierungen, die die ursprüngliche Funktion der Immobilie wiederherstellen, gelten spezielle Regelungen. Wenn diese Kosten innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf die 15%-Marke des Kaufpreises überschreiten, müssen sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ein Zeitraum von 50 Jahren ist üblich, wobei für Immobilien, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, ein Zeitraum von 33 Jahren gilt. Mieter haben dabei nur eingeschränkte Absetzmöglichkeiten, während Vermieter die meisten Kosten im vollen Umfang geltend machen können.
Sonderabschreibungen für Neu- und Altbau
Sonderabschreibungen bieten Vermietern erhebliche steuerliche Vorteile, insbesondere wenn es um Neubauten geht. Neuerbaumaßnahmen, die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2022 oder zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 1. Oktober 2029 genehmigt wurden, qualifizieren sich für diese speziellen Abschreibungen. Die Baukosten dürfen nicht höher als 5.200 Euro pro Quadratmeter betragen, wobei die Bemessungsgrundlage auf maximal 4.000 Euro pro Quadratmeter begrenzt ist.
Im Falle von Neubauten können zusätzlich bis zu 32% der Baukosten in den ersten vier Jahren über Sonderabschreibungen und reguläre Abschreibungen abgesetzt werden. Wenn das Gebäude den Energiestandard „Effizienzhaus 40“ erfüllt und über ein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) verfügt, sind weitere 5% pro Jahr als zusätzliche Abschreibung möglich. Eine klare Einschränkung besteht jedoch: Diese Vorteile gelten ausschließlich für Neubauten, Altbauten sind von diesen Regelungen ausgeschlossen.
Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören die Vermietung des Objekts für mindestens zehn Jahre zu einem Mietpreis sowie die Einhaltung der festgelegten Kostenobergrenzen. Andernfalls droht eine Rückabwicklung der Sonderabschreibung, ergänzt durch möglicherweise anfallende Zinsen auf die Steuer. Um die vollen Steuervergünstigungen zu nutzen, sollte stets auf die korrekte Umsetzung aller Richtlinien geachtet werden.
Abschreibung über die Nutzungsdauer
Die Abschreibung von Immobilien erfolgt über die Nutzungsdauer und unterliegt spezifischen Abschreibungsregelungen, die entscheidend sind für festgelegte Baujahre. Insbesondere Immobilien vor 1924 weisen besondere Merkmale auf, die die steuerliche Absetzbarkeit betreffen. Vermieter von solchen Objekten können in der Regel 2,5 % der Anschaffungskosten jährlich als Abschreibung geltend machen.

Regelungen für Baujahre vor 1924
Für Immobilien, die vor 1924 errichtet wurden, gelten erleichterte Abschreibungsregelungen. Die Möglichkeit, jährlich 2,5 % der Anschaffungskosten abzusetzen, stellt für Vermieter eine attraktive Option dar, um die Steuerlast zu reduzieren. Zudem können Individualanpassungen vorgenommen werden, sollte nachgewiesen werden, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer als die gesetzlich festgelegte Zeitspanne ist.
Kürzere Abschreibungszeiträume
In bestimmten Fällen dürfen Vermieter die Abschreibung erhöhen, wenn sich zeigt, dass die Nutzungsdauer kürzer ist als ursprünglich angenommen. Dies führt nicht nur zu einer verringerten Steuerlast, sondern ermöglicht es Eigentümern, ihre finanziellen Ressourcen besser zu steuern. Solche Anpassungen bieten insbesondere bei Immobilien vor 1924 zusätzliche steuerliche Vorteile, die es wert sind, geprüft zu werden.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abschreibung von Immobilien in der Vermietung eine entscheidende Rolle für die Steueroptimierung spielt. Vermieter profitieren von verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten, darunter die lineare und degressive Abschreibung, um ihre Steuerlast signifikant zu reduzieren. Diese steuerlichen Erleichterungen machen Immobilieninvestitionen in der Vermietung besonders attraktiv und fördern die Rentabilität.
Besondere Beachtung sollten Vermieter auch den Ausnahmen schenken, wie denkmalgeschützten Immobilien, die zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten bieten. Zudem ermöglichen höhere Abschreibungssätze für energieeffiziente Gebäude, die Kosten für Modernisierungen attraktiver zu gestalten. In Kombination mit einer klugen steuerlichen Strategie können Vermieter die Vorteile der Abschreibung vollständig ausschöpfen.
Ein professioneller Steuerberater kann dabei helfen, komplexe Sachverhalte zu klären, insbesondere wenn es um umfangreiche Renovierungsarbeiten oder den Bezug auf denkmalgeschützte Objekte geht. Insgesamt ist die Abschreibung ein wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche Steuerplanung, die nicht nur die Steuerlast senkt, sondern auch die langfristige Wertsteigerung der Immobilie fördern kann.

FAQ: häufig gestellte Fragen zur Abschreibung von Immobilien
Was ist die Abschreibung von Immobilien?
Die Abschreibung von Immobilien ist ein steuerlicher Prozess, der es Eigentümern ermöglicht, die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer der Immobilie steuerlich geltend zu machen. Dies senkt die Steuerlast und erhöht das Netto-Einkommen aus Vermietung.
anzeigen
Welche Vorteile bietet die Abschreibung für Vermieter?
Vermieter profitieren von der Abschreibung, indem sie einen Teil der Anschaffungskosten sowie laufende Kosten steuerlich absetzen können. Dadurch verringert sich die steuerliche Belastung, was die Rentabilität von Immobilieninvestitionen steigert.
anzeigen
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Abschreibung von Immobilien?
Die gesetzlichen Grundlagen zur Abschreibung von Immobilien sind im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert. Seit 2023 gelten neue Regelungen, einschließlich einer erhöhten linearen AfA für neu gebaute Mietimmobilien und einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG.
anzeigen
Was bedeutet lineare AfA und wie hat sich diese 2023 geändert?
Die lineare AfA ermöglicht eine jährliche Abschreibung von 3 % für neu gebaute Mietimmobilien, was die Abschreibungsdauer von 50 auf 33,33 Jahre verkürzt hat. Dies bietet vermietenden Eigentümern eine schnellere Möglichkeit zur Steuerentlastung.
anzeigen
Wie kann ich Anschaffungskosten für Mietimmobilien absetzen?
Vermieter können je nach Baujahr der Immobilie unterschiedliche Abschreibungssätze geltend machen. Immobilien, die bis zum 31. Dezember 1924 erbaut wurden, bieten einen Satz von 2,5 % pro Jahr, während spätere Baujahre einen Satz von 2 % haben.
anzeigen
Welche Werbungskosten kann ich in meiner Steuererklärung angeben?
Alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung, wie Zinsen für Darlehen, Reparaturkosten und Maklergebühren, sind als Werbungskosten absetzbar. Diese müssen in der Steuererklärung unter der Anlage V angegeben werden.
anzeigen
Was sind die Anforderungen für die Absetzung von Reparatur- und Renovierungskosten?
Reparatur- und Renovierungskosten können abgesetzt werden, wobei Ausgaben unter 800 EUR netto sofort abgesetzt werden können, während höhere Investitionen über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschrieben werden müssen.
anzeigen
Was sind Sonderabschreibungen und wie profitieren Vermieter davon?
Sonderabschreibungen bieten Vermietern die Möglichkeit, steuerliche Vorteile für Neubauten in den ersten vier Jahren mit bis zu 20% pro Jahr zu nutzen. Es sind auch bestimmte Vergünstigungen für Altbauten verfügbar.
anzeigen
Wie läuft die Abschreibung über die Nutzungsdauer ab?
Vermieter können je nach Baujahr der Immobilie unterschiedliche Abschreibungssätze ansetzen. Immobilien, die vor 1924 gebaut wurden, ermöglichen eine jährliche Absetzung von 2,5 %, während die Möglichkeit besteht, durch Nachweise eine höhere Abschreibung geltend zu machen.
anzeigen
Warum ist eine geplante Steuerstrategie wichtig für Vermieter?
Eine gut durchdachte Steuerstrategie ermöglicht Vermietern die bestmögliche Nutzung aller Abschreibungsmöglichkeiten und Werbungskosten, um die Steuerlast erheblich zu reduzieren und langfristige finanzielle Vorteile zu erzielen.
anzeigen
Wichtig: All diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine solche kann und darf WAGNER IMMOBILIEN als Immobilienmakler nicht anbieten. Bei spezifischen Fragen empfehlen wir die Einbeziehung eines Rechtsbeistands.

Autor: Günther Wagner, Inhaber und Geschäftsführer
Günther Wagner ist seit 1994 als Immobilienmakler in Wiesbaden tätig und prägt den Wiesbadener Immobilienmarkt mit Fachkenntnis, Leidenschaft und persönlichem Engagement. Mit einem starken Fokus auf kontinuierliche Weiterbildung bietet er seinen Kunden kompetente Beratung sowie einen hervorragenden und schnellen Service.
Seine besondere Leidenschaft gilt der Immobilienfotografie - ein entscheidender Faktor für eine professionelle Vermarktung.
Mehr über Günther Wagner erfahren Sie auf der Seite Unternehmen.
Seine besondere Leidenschaft gilt der Immobilienfotografie - ein entscheidender Faktor für eine professionelle Vermarktung.
Mehr über Günther Wagner erfahren Sie auf der Seite Unternehmen.
News
Schon nach 6 Wochen verkauft!
26.05.2025 - Unser starker Einsatz hat sich wirklich gelohnt: Eine schöne Eigentumswohnung in der beliebten Wiesbaden-City ... mehr lesen
Schon nach 3 Wochen vermietet an Amerikaner!
08.05.2025 - Unser voller Einsatz hat sich gelohnt: Neues Reihenhaus in Wiesbaden-Nordenstadt in kürzester Zeit erfolgreich... mehr lesen
Schon nach 10 Tagen vermietet an Amerikaner!
24.04.2025 - Unser voller Einsatz hat sich gelohnt: Neuwertige Doppelhaushälfte in Walluf in kürzester Zeit erfolgreich ver... mehr lesen
Bester Makler in Wiesbaden in den MaklerCharts!
13.04.2025 - WAGNER IMMOBILIEN belegt Platz 1 in den MaklerCharts, dem Ranking für Immobilienmakler. Damit sind wir aktuell... mehr lesen
Immobilienmakler für Taunusstein
15.02.2025 - Sie möchten eine Immobilie oder ein Grundstück in Taunusstein verkaufen oder vermieten? Bei WAGNER IMMOBILIEN ... mehr lesen
WAGNER IMMOBILIEN einer der besten Makler in Wiesbaden!
03.02.2025 - In den MaklerCharts, dem Ranking für Immobilienmakler, WAGNER IMMOBILIEN aktuell zu den fünf besten Maklern in... mehr lesen
Ratgeber-Beiträge
Gebäudeversicherung bis zum Grundbucheintrag: wer zahlt?
Beim Eigentümerwechsel stellt sich häufig die Frage, wer bis zur Eintragung im Grundbuch f... mehr lesenAbschreibung von Immobilien bei Vermietung – Steuertipps
Die folgenden Abschnitte bieten einen kompakten Überblick über die geltenden Bestimmungen,... mehr lesenVorkaufsrecht bei Immobilien: Voraussetzungen und Ausübung.
Erfahren Sie alles über das Vorkaufsrecht bei Immobilien! In unserem neuesten Artikel erlä... mehr lesenGeerbtes Haus verkaufen Steuer – Tipps & Ratgeber
Der Verkauf eines geerbten Hauses wirft oft viele Fragen auf – insbesondere, wenn es um mö... mehr lesenImmobilienfinanzierung leicht gemacht: Tipps und Tricks für den perfekten Kredit!
Die Suche nach der idealen Immobilienfinanzierung kann oft überwältigend sein. In diesem A... mehr lesenHome Staging für Immobilien in Wiesbaden
Der Immobilienmarkt in Wiesbaden ist hart umkämpft, und potenzielle Käufer entscheiden oft... mehr lesen
Unsere Partner
Unsere neuesten Objekte
-
Waldblick gratis! Abrissgrundstück seitlich der Lahnstrasse | WAGNER IMMOBILIEN
-
Großes Haus in Bad Schwalbach-OT | WAGNER IMMOBILIEN
-
City apartment with fitted kitchen and garage space with wallbox | WAGNER IMMOBILIEN
-
Modern apartment near Rhine river | WAGNER IMMOBILIEN
-
1-Zimmer Apartment mit EBK und Terrasse in Schierstein | WAGNER IMMOBILIEN
-
Spacious, single house with grand view | WAGNER IMMOBILIEN
-
Stylish Historic Apartment in Prime Wiesbaden Location | WAGNER IMMOBILIEN
-
Luxurious & spacious top floor apartment | WAGNER IMMOBILIEN