Wer zahlt Gebäudeversicherung bis zum Grundbucheintrag?
Beim Eigentümerwechsel stellt sich häufig die Frage, wer bis zur Eintragung im Grundbuch für die Kosten der Gebäudeversicherung verantwortlich ist.
Entscheidend ist dabei nicht nur der rechtliche Übergang, sondern auch die vertragliche Gestaltung zwischen Käufer und Verkäufer. Wer welche Zahlungen leisten muss, hängt von mehreren Faktoren ab - unter anderem vom Zeitpunkt der Besitzübergabe und den Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Ein klarer Überblick über Rechte und Pflichten hilft, Missverständnisse zu vermeiden und unnötige Kosten oder Streitigkeiten zu verhindern. Die folgenden Hinweise bieten praxisnahe Orientierung für alle, die mit einem Immobilienkauf oder -verkauf befasst sind.
Ein klarer Überblick über Rechte und Pflichten hilft, Missverständnisse zu vermeiden und unnötige Kosten oder Streitigkeiten zu verhindern. Die folgenden Hinweise bieten praxisnahe Orientierung für alle, die mit einem Immobilienkauf oder -verkauf befasst sind.
Einleitung in die Thematik der Gebäudeversicherung
Die Einführung in die Thematik der Gebäudeversicherung ist von großer Bedeutung im Kontext des Immobilienkaufs. Der Besitz einer Wohnimmobilie zieht nicht nur Freude nach sich, sondern auch zahlreiche rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Eine Gebäudeversicherung schützt gegen verschiedene Risiken, die im Zusammenhang mit der Immobilie auftreten können. Damit verbunden ist es entscheidend, sich bereits vor dem Kauf über bestehende und erforderliche Versicherungen zu informieren.
Beim Immobilienkauf sollten potenzielle Käufer darauf achten, welche Gebäudeversicherungen aktuell bestehen und ob diese möglicherweise übernommen werden können. Sind solche Policen nicht vorhanden, empfiehlt es sich, eine neue Gebäudeversicherung abzuschließen, um den Schutz zu gewährleisten. Ein bewusster Umgang mit der Gebäudeversicherung trägt zur finanziellen Sicherheit bei und ermöglicht eine risikofreie Nutzung des Eigentums.
Besonders relevant ist, dass die Kosten für die Gebäudeversicherung oftmals auf die Mieter umgelegt werden können, was im § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gesetzlich geregelt ist. Dieser rechtliche Rahmen bietet ein fundamentales Verständnis darüber, wie die finanziellen Belastungen zwischen Eigentümern und Mietern verteilt werden können. Darüber hinaus können auch Zusatzversicherungen, wie die Glasversicherung, auf die Mieter abgewälzt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass eine Einwilligung der Bank erforderlich sein kann, wenn es zu Änderungen der Gebäudeversicherung kommt, insbesondere bei einer bankfinanzierten Immobilie. Die Bestätigung eines dinglichen Rechts wird häufig von Banken verlangt, um sicherzustellen, dass die Immobilie ausreichend versichert ist. Diese Maßnahme schützt die Interessen aller Beteiligten und sorgt dafür, dass die Immobilie nach wie vor über den passenden Versicherungsschutz verfügt.
Beim Immobilienkauf sollten potenzielle Käufer darauf achten, welche Gebäudeversicherungen aktuell bestehen und ob diese möglicherweise übernommen werden können. Sind solche Policen nicht vorhanden, empfiehlt es sich, eine neue Gebäudeversicherung abzuschließen, um den Schutz zu gewährleisten. Ein bewusster Umgang mit der Gebäudeversicherung trägt zur finanziellen Sicherheit bei und ermöglicht eine risikofreie Nutzung des Eigentums.
Besonders relevant ist, dass die Kosten für die Gebäudeversicherung oftmals auf die Mieter umgelegt werden können, was im § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gesetzlich geregelt ist. Dieser rechtliche Rahmen bietet ein fundamentales Verständnis darüber, wie die finanziellen Belastungen zwischen Eigentümern und Mietern verteilt werden können. Darüber hinaus können auch Zusatzversicherungen, wie die Glasversicherung, auf die Mieter abgewälzt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass eine Einwilligung der Bank erforderlich sein kann, wenn es zu Änderungen der Gebäudeversicherung kommt, insbesondere bei einer bankfinanzierten Immobilie. Die Bestätigung eines dinglichen Rechts wird häufig von Banken verlangt, um sicherzustellen, dass die Immobilie ausreichend versichert ist. Diese Maßnahme schützt die Interessen aller Beteiligten und sorgt dafür, dass die Immobilie nach wie vor über den passenden Versicherungsschutz verfügt.
Die Bedeutung der Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung spielt eine entscheidende Rolle im finanziellen Schutz von Eigentümern. Sie sorgt dafür, dass unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer oder Sturm nicht zu erheblichen finanziellen Risiken führen, die den Eigentümer belasten können. Durch den Versicherungsschutz kann der Eigentümer sicher sein, dass nötige Reparaturen finanziell abgedeckt sind.
Schutz vor finanziellen Risiken
Der Schutz vor finanziellen Risiken ist ein zentrales Element der Gebäudeversicherung. Schäden am Gebäude können schnell hohe Kosten verursachen, insbesondere wenn es sich um größere Reparaturen handelt. Eine entsprechende Versicherung gewährleistet, dass Sie im Schadensfall finanziell abgesichert sind und keine existenziellen Sorgen haben müssen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind so gestaltet, dass der Versicherungsschutz auch bei Eigentümerwechsel bestehen bleibt, sodass die neue Verantwortung des Käufers reibungslos an die Versicherung gekoppelt ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt sind, regeln den weiteren Verlauf der Gebäudeversicherung. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sind während des Verkaufsprozesses verpflichtet, den Versicherungsbeitrag zu zahlen. Es ist wichtig, dass im Vertrag klar festgelegt wird, wie die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung zu kündigen, jedoch muss dies innerhalb eines Monats nach dem Grundbucheintrag erfolgen. Zudem ist es notwendig, die Zustimmung eventueller Hypothekengeber einzuholen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Wer zahlt Gebäudeversicherung bis zum Grundbucheintrag

Beim Verkauf einer Immobilie stellt sich oft die Frage der Kostenübernahme für die Gebäudeversicherung bis zum Grundbucheintrag. In der Regel hat der Verkäufer die Prämie für das laufende Versicherungsjahr bereits vor dem Eintrag des Käufers im Grundbuch beglichen. Dieses Vorgehen sichert den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit.
Es besteht die Möglichkeit, dass Verkäufer und Käufer eine Vereinbarung treffen, in der der Käufer eine Teilsumme der Prämie zurückzahlt oder die laufenden Zahlungen ab dem Kaufdatum übernimmt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 95 Abs. 1 VVG zu finden, die regelt, wie die Versicherung im Falle eines Eigentümerwechsels zu handhaben ist.
Es besteht die Möglichkeit, dass Verkäufer und Käufer eine Vereinbarung treffen, in der der Käufer eine Teilsumme der Prämie zurückzahlt oder die laufenden Zahlungen ab dem Kaufdatum übernimmt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 95 Abs. 1 VVG zu finden, die regelt, wie die Versicherung im Falle eines Eigentümerwechsels zu handhaben ist.
Der Käufer hat zudem das Recht, die Gebäudeversicherung innerhalb von vier Wochen nach seiner Eintragung im Grundbuch zu kündigen. Es ist wichtig, dass der Verkäufer den Versicherer über den Eigentümerwechsel informiert, um einen nahtlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Dieser Schritt verhindert potenzielle Lücken in der Deckung.
Ein entscheidender Aspekt bildet der Zeitpunkt des Schadensereignisses. Tritt der Schaden vor der Grundbucheintragung auf, bleibt der Verkäufer verantwortlich. Sollte der Schaden jedoch nach der Eintragung des Käufers im Grundbuch geschehen, ist der Käufer für die Kosten zuständig. Diese Regelung bleibt unabhängig von der Fälligkeit des Anspruchs gegen die Versicherung bestehen, was bedeutet, dass der rechtliche Rahmen klar definiert ist und beide Parteien über ihre Pflichten informiert sein sollten.
Ein entscheidender Aspekt bildet der Zeitpunkt des Schadensereignisses. Tritt der Schaden vor der Grundbucheintragung auf, bleibt der Verkäufer verantwortlich. Sollte der Schaden jedoch nach der Eintragung des Käufers im Grundbuch geschehen, ist der Käufer für die Kosten zuständig. Diese Regelung bleibt unabhängig von der Fälligkeit des Anspruchs gegen die Versicherung bestehen, was bedeutet, dass der rechtliche Rahmen klar definiert ist und beide Parteien über ihre Pflichten informiert sein sollten.
Eigentumsübertragung und Versicherungsschutz
Die Eigentumsübertragung in der Immobilienwirtschaft ist ein zentraler Punkt, der sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte umfasst. Insbesondere der Versicherungsschutz spielt eine wesentliche Rolle für beide Parteien beim Kauf einer Immobilie. Nach der Eintragung im Grundbuch übernimmt der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten aus der Gebäudeversicherung, was durch die gesetzlichen Grundlagen des § 95 VVG geregelt ist.
Wichtige gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 95 I VVG erfolgt die Eigentumsübertragung der Gebäudeversicherung mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch. Bis zu diesem Zeitpunkt haften sowohl Käufer als auch Verkäufer für die Versicherungsprämien als Gesamtschuldner. Diese Regelung stellt sicher, dass während des Übergangszeitraums beide Parteien rechtlich abgesichert sind.
Sonderkündigungsrecht des Käufers
Nach der Eintragung im Grundbuch hat der Käufer das Recht, die bestehende Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht gibt dem neuen Eigentümer die Möglichkeit, sein individuelles Versicherungsbedürfnis zu überprüfen und gegebenenfalls alternative Optionen in Betracht zu ziehen.
Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer
Die Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer spielt eine wichtige Rolle beim Erwerb von Immobilien. Vor allem die Prämien der Gebäudeversicherung müssen im Kaufvertrag klar geregelt werden, um spätere Konflikte zu vermeiden. Dies sorgt für eine transparente und faire Aufteilung der finanziellen Lasten.

Gesamtschuldnerische Haftung
Im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung teilen sich Käufer und Verkäufer die Verantwortung für die Kosten der Gebäudeversicherung. Diese Aufteilung erfolgt im Normalfall entsprechend der Besitzdauer der Immobilie durch den Verkäufer. Der neue Eigentümer übernimmt die laufenden Kosten, jedoch bleibt der Verkäufer bis zur endgültigen Eintragung im Grundbuch mitverantwortlich. Dadurch wird sichergestellt, dass beide Parteien ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.
Individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag
Individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag sind entscheidend, um die Kostenverteilung eindeutig zu regeln. Käufer und Verkäufer sollten vor dem Abschluss des Kaufvertrags alle relevanten Details zur Versicherung und anderen Kosten besprechen. Diese Vereinbarungen können spezifische Bedingungen zur Kostenübernahme oder zu Zahlungsmodalitäten enthalten, wodurch Klarheit geschaffen wird. Gut informierte und präzise getroffene Entscheidungen fördern eine reibungslose Abwicklung des Kaufprozesses.
Besonderheiten bei Erbschaften und Zwangsvollstreckungen
Bei Erbschaften und Zwangsvollstreckungen gelten besondere gesetzliche Regelungen, die sich von den Bedingungen eines normalen Immobilienverkaufs unterscheiden.
Bei einer Erbschaft geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf die Erben über. Sie können den Vertrag regulär zum Ende der Laufzeit kündigen, müssen aber dafür eine dreimonatige Frist einhalten.
Bei Zwangsversteigerung einer Immobilie geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer, den Ersteigerer, über. Der vorherige Eigentümer muss die Versicherung nicht kündigen. Der Ersteigerer kann die Versicherung jedoch innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung kündigen.
Die Haftung für die Zahlung der Versicherungsbeiträge wird bis zum rechtskräftigen Eigentümerwechsel gesamtschuldnerisch zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer aufgeteilt. Dies bedeutet, dass beide Parteien Verantwortung für die Kosten übernehmen. Die Teilung der Kosten erfolgt anteilig, wobei berücksichtigt wird, wie lange der Vorbesitzer und der neue Eigentümer die Immobilie besessen haben.
Im Falle einer Kündigung der Versicherung durch den neuen Eigentümer erhält der alte Eigentümer eine anteilsmäßige Rückerstattung für den Zeitraum nach der Kündigung. Diese Regelungen sorgen dafür, dass der Versicherungsschutz auch in besonderen Fällen wie Erbschaften und Zwangsvollstreckungen gewahrt bleibt und rechtliche Unsicherheiten minimiert werden.
Die Haftung für die Zahlung der Versicherungsbeiträge wird bis zum rechtskräftigen Eigentümerwechsel gesamtschuldnerisch zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer aufgeteilt. Dies bedeutet, dass beide Parteien Verantwortung für die Kosten übernehmen. Die Teilung der Kosten erfolgt anteilig, wobei berücksichtigt wird, wie lange der Vorbesitzer und der neue Eigentümer die Immobilie besessen haben.
Im Falle einer Kündigung der Versicherung durch den neuen Eigentümer erhält der alte Eigentümer eine anteilsmäßige Rückerstattung für den Zeitraum nach der Kündigung. Diese Regelungen sorgen dafür, dass der Versicherungsschutz auch in besonderen Fällen wie Erbschaften und Zwangsvollstreckungen gewahrt bleibt und rechtliche Unsicherheiten minimiert werden.
Kündigung der Gebäudeversicherung nach Verkauf
Nach dem Verkauf einer Immobilie spielt die Kündigung der bestehenden Gebäudeversicherung eine zentrale Rolle für Käufer und Verkäufer. Die Rechte der Verkäufer und Käufer sind klar geregelt, um eine faire Handhabung der Versicherung sicherzustellen. Mit der Übertragung des Eigentums geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dies bringt besondere Überlegungen mit sich.
Rechte des Verkäufers und des Käufers
Der Käufer hat nach der Grundbucheintragung vier Wochen Zeit, um die Gebäudeversicherung zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei der Versicherer über die Änderung informiert werden muss. Verkäufer haben wiederum das Recht, Rückerstattungsansprüche geltend zu machen, insbesondere wenn sie bereits Beiträge für das gesamte Jahr gezahlt haben. Diese Regelungen gewährleisten, dass beide Parteien ihre Rechte verstehen und respektieren.
Rückerstattungsansprüche bei Kündigung
Die Möglichkeit von Rückerstattungsansprüchen ist ein wesentlicher Aspekt bei der Kündigung der Gebäudeversicherung. Verkäufer können Finanzmittel zurückerhalten, die sie im Voraus für die Versicherung geleistet haben. In vielen Fällen kann dies zu einer fairen Lösung führen, wenn Käufer und Verkäufer gemeinsam eine Einigung über die bereits gezahlten Beiträge erzielen. Eine transparente Kommunikation zwischen beiden Parteien kann dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Tipps zur Auswahl der richtigen Gebäudeversicherung

Bei der Auswahl einer Gebäudeversicherung ist es wichtig, verschiedene Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen. Diese Auswahl hat nicht nur Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, sondern beeinflusst auch die langfristigen Kosten und Vorteile. Käufer und Eigentümer sollten sich umfassend informieren und vergleichen, um die passenden Policen für ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Worauf sollte man bei Policen achten?
Die Policen einer Gebäudeversicherung variieren in Bezug auf den Deckungsumfang und die Leistungen. Es ist entscheidend, die Versicherungssumme zu überprüfen, um sicherzustellen, dass im Falle eines Totalschadens die Wiederaufbaukosten abgedeckt sind. Käufer sollten auch die jeweiligen Ausschlüsse und besonderen Bedingungen der Policen beachten, um böse Überraschungen im Schadenfall zu vermeiden.
Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichen
Ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Tarife spielt eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung für eine Gebäudeversicherung. Dabei sollte nicht nur der Preis im Vordergrund stehen, sondern auch das Preis-Leistungs-Verhältnis. Unterschiedliche Anbieter offerieren unterschiedliche Leistungen zu verschiedenen Preisen, was eine gründliche Recherche erfordert. Bevor Sie sich festlegen, können Sie mit einem unabhängigen Versicherungsbroker sprechen, der Ihnen hilft, die besten Optionen zu evaluieren und Ihre spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Die Rolle des Notars im Verkaufsprozess
Der Notar spielt eine entscheidende Rolle im Verkaufsprozess, indem er den Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer erstellt und dessen Inhalte in einer rechtlich bindenden Form festhält. Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte, die für eine reibungslose Eigentumsübertragung unerlässlich sind. Der Notar sorgt dafür, dass der Kaufvertrag 1-2 Wochen vor dem notariellen Termin finalisiert wird, sodass bei der Beurkundung alle erforderlichen Informationen bereitstehen.
Mit der Beurkundung des Kaufvertrags wird die rechtliche Grundlage für die Eigentumsübertragung geschaffen. Nach der Eigentumsumschreibung wird der Käufer verantwortlich für die Gebäudeversicherung und muss die Versicherungsgesellschaft umgehend darüber informieren. Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Käufer innerhalb eines Monats die Möglichkeit hat, die bestehende Versicherung zu kündigen oder einen neuen Anbieter zu wählen.
Im Kaufvertrag können auch spezifische Vereinbarungen zur Verantwortung für die Gebäudeversicherung getroffen werden. So kann festgelegt werden, ob der Käufer die bestehende Gebäudeversicherung übernimmt oder nicht. Diese Details sind wichtig, um klare Verantwortlichkeiten zu definieren und Missverständnisse zu vermeiden.
Mit der Beurkundung des Kaufvertrags wird die rechtliche Grundlage für die Eigentumsübertragung geschaffen. Nach der Eigentumsumschreibung wird der Käufer verantwortlich für die Gebäudeversicherung und muss die Versicherungsgesellschaft umgehend darüber informieren. Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Käufer innerhalb eines Monats die Möglichkeit hat, die bestehende Versicherung zu kündigen oder einen neuen Anbieter zu wählen.
Im Kaufvertrag können auch spezifische Vereinbarungen zur Verantwortung für die Gebäudeversicherung getroffen werden. So kann festgelegt werden, ob der Käufer die bestehende Gebäudeversicherung übernimmt oder nicht. Diese Details sind wichtig, um klare Verantwortlichkeiten zu definieren und Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit
Im Rahmen eines Immobilienkaufs spielt die Gebäudeversicherung eine entscheidende Rolle. Es ist von großer Wichtigkeit, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer die rechtlichen Aspekte der Versicherung verstehen und klar kommunizieren. Nach dem Eigentumsübergang ist der neue Eigentümer verpflichtet, die Prämien für die bestehende Versicherung zu zahlen und muss den Versicherer innerhalb eines Monats über den Eigentumsübergang informieren. Dieser Schritt ist unerlässlich, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Falls das Objekt nicht versichert ist, obliegt es dem Käufer, eine neue Versicherung ab dem Datum des notariellen Vertragsabschlusses abzuschließen. Zudem hat der Käufer das Recht, die bestehende Versicherung innerhalb eines Monats nach Eintrag ins Grundbuch zu kündigen. Diese Option ermöglicht es, die vertraglichen und finanziellen Verpflichtungen an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen und potenzielle Konflikte zwischen den Parteien zu vermeiden.
Ein vollständiges Verständnis der Gebäudeversicherung und der damit verbundenen Pflichten ist eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Immobilienkauf. So können unerwartete finanzielle Belastungen vermieden und die Interessen beider Seiten gewahrt werden. Nur durch eine enge Zusammenarbeit und Transparenz lassen sich die Risiken rund um den Immobilienkauf minimieren und eine optimale Lösung für alle Beteiligten finden.
Falls das Objekt nicht versichert ist, obliegt es dem Käufer, eine neue Versicherung ab dem Datum des notariellen Vertragsabschlusses abzuschließen. Zudem hat der Käufer das Recht, die bestehende Versicherung innerhalb eines Monats nach Eintrag ins Grundbuch zu kündigen. Diese Option ermöglicht es, die vertraglichen und finanziellen Verpflichtungen an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen und potenzielle Konflikte zwischen den Parteien zu vermeiden.
Ein vollständiges Verständnis der Gebäudeversicherung und der damit verbundenen Pflichten ist eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Immobilienkauf. So können unerwartete finanzielle Belastungen vermieden und die Interessen beider Seiten gewahrt werden. Nur durch eine enge Zusammenarbeit und Transparenz lassen sich die Risiken rund um den Immobilienkauf minimieren und eine optimale Lösung für alle Beteiligten finden.

FAQ: Häufige Fragen zu "Wer zahlt Gebäudeversicherung bis zum Grundbucheintrag?"
Wer trägt die Kosten für die Gebäudeversicherung bis zum Grundbucheintrag?
In der Regel trägt der Käufer die Kosten für die Gebäudeversicherung ab dem Zeitpunkt des Grundbucheintrags. Der Verkäufer bleibt jedoch bis zu diesem Zeitpunkt für die versicherungsrelevanten Zahlungen verantwortlich.
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Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Übertragung des Versicherungsschutzes?
Der Versicherungsschutz geht gemäß § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) automatisch auf den neuen Eigentümer über, ohne dass es zu Unterbrechungen kommen sollte.
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Was ist ein Sonderkündigungsrecht und wann kann es genutzt werden?
Dem Käufer steht ein Sonderkündigungsrecht zu, das es ihm ermöglicht, die bestehende Gebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Eintragung im Grundbuch zu kündigen.
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Wie wird die Haftung für die Gebäudeversicherungsprämien aufgeteilt?
Die Haftung für die Prämien wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer entsprechend der Dauer aufgeteilt, in der die Immobilie im Besitz des Verkäufers war.
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Welche Besonderheiten gelten bei Erbschaften oder Zwangsvollstreckungen?
Bei Erbschaften oder Zwangsvollstreckungen muss der neue Eigentümer die bestehende Gebäudeversicherung übernehmen. Er kann diese aber nach 3 bzw. 3 Monaten kündigen.
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Welche wichtigen Punkte sollten beim Abschluss einer Gebäudeversicherung beachtet werden?
Käufer sollten insbesondere auf die Versicherungssumme achten, die sicherstellen sollte, dass im Falle eines Totalschadens ein Neubau finanziert werden kann. Vergleichbarkeit der Tarife ist ebenfalls entscheidend.
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Welche Rolle spielt der Notar im Verkaufsprozess hinsichtlich der Gebäudeversicherung?
Der Notar sorgt für die rechtliche Klarheit im Verkaufsprozess, klärt beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten auf und veranlasst die Eigentumsübertragung im Grundbuch.
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Wichtig: All diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine solche kann und darf WAGNER IMMOBILIEN als Immobilienmakler nicht anbieten. Bei spezifischen Fragen empfehlen wir die Einbeziehung eines Rechtsbeistands.

Autor: Günther Wagner, Inhaber und Geschäftsführer
Günther Wagner ist seit 1994 als Immobilienmakler in Wiesbaden tätig und prägt den Wiesbadener Immobilienmarkt mit Fachkenntnis, Leidenschaft und persönlichem Engagement. Mit einem starken Fokus auf kontinuierliche Weiterbildung bietet er seinen Kunden kompetente Beratung sowie einen hervorragenden und schnellen Service.
Seine besondere Leidenschaft gilt der Immobilienfotografie - ein entscheidender Faktor für eine professionelle Vermarktung.
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