Da der Käufer den Notar mit dem Anfertigen des Kaufvertrages beauftragt und diesen bezahlt, darf er ihn auch aussuchen. Gerne geben wir hierzu Empfehlungen. Zum Termin beim Notar müssen Verkäufer und Käufer sich mittels Personalausweises identifizieren. Hiervon werden aufgrund des
Geldwäschegesetzes Ablichtungen gemacht.