Wohnungsgeberbestätigung Vorlage
Vermieterbestätigung - Vermieterbescheinigung Vorlage
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung / Vermieterbestätigung / Vermieterbescheinigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung wird auch Vermieterbestätigung und Vermieterbescheinigung genannt. Sie ist als Teil des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) ab dem 01.11.2015 gültig.
Der Vermieter bestätigt hierdurch, dass der Mieter in die Wohnung eingezogen ist. Der Mieter benötigt diese, um sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden.
Wieso wird eine solche Bestätigung benötigt?
Eine derartige Bestätigung wird benötigt, damit sich nur noch berechtigte bzw. meldepflichtige Personen beim Einwohnermeldeamt als Mieter registrieren können.
Bisher war es möglich ohne Nachweise sich als Mieter einer Wohnung zu registrieren, sogenannte Scheinanmeldungen.
Was muss ich als Mieter beachten?
Wenn ich mich als Mieter anmelde möchte, muss ich die Wohnungsgeberbestätigung beim Einwohnermeldeamt einreichen. Kann ich sie nicht an dem Tag des Einzugs einreichen, so habe ich die Möglichkeit diese nachzureichen.
Der Mieter ist gemäß § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Der Mieter ist gemäß § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Die neue Adresse wird daraufhin von der Meldebehörde gespeichert und im Personalausweis des Mieters vermerkt. Bei der Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Was muss ich als Vermieter beachten?
Als Vermieter muss ich - ebenfalls mit einer Frist von 14 Tagen - jedem Mieter beim Einzug eine Bestätigung ausstellen. Komme ich dieser Pflicht nicht nach, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar gem. § 54 Abs. 2 Nr. 3 BMG und kann seitens des Einwohnermeldeamtes mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 EUR geahndet werden.
Stelle ich eine Wohnungsgeberbestätigung zum Schein aus, so kann die Strafe bis zu 50.000 EUR betragen.
Stelle ich eine Wohnungsgeberbestätigung zum Schein aus, so kann die Strafe bis zu 50.000 EUR betragen.
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz habe ich das Recht beim Einwohnermeldeamt nachzufragen, welche Mieter in meinen Wohnungen angemeldet sind. Das Einwohnermeldeamt hat das Recht nachzufragen, welche Mieter in meinen Wohnungen
Welche Angaben gehören in die Wohnungsgeberbestätigung?
Die Bestätigung muß folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Art des Vorgangs (Anmeldung) inkl. Datum
- genaue Anschrift der Wohnung
- Namen von allen Mietern der Wohnung
Vorlage als PDF
Kostenlose Vorlage
Jetzt downloadenWo kann ich die Wohnungsgeberbestätigung abgeben?
Die Bestätigung kann beim
Bürgerbüro in der Marktstraße 18, 65183 Wiesbaden, abgegeben werden oder per
Bürgerbüro in der Marktstraße 18, 65183 Wiesbaden, abgegeben werden oder per
Tel. 0611 31-3344
In den Vororten ist die jeweilige Ortsverwaltung zuständig.
In den Vororten ist die jeweilige Ortsverwaltung zuständig.
News
1. Erstgespräch und Besichtigung
07.10.2026 - Wir besprechen Ihre Verkaufsziele, Ihren Zeitplan und die Besonderheiten Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Bei einer Besichtigung verschaffen wir uns einen persönlichen Eindruck.
mehr lesen
mehr lesen
4. Vermarktung und Besichtigungen
07.10.2026 - Wir bearbeiten Anfragen, koordinieren Besichtigungstermine und beantworten Fragen der Interessenten. Sie erhalten Rückmeldungen zum Verlauf der Vermarktung.
mehr lesen
mehr lesen
6. Vorbereitung des Notartermins
07.10.2026 - Wir koordinieren die Weitergabe der erforderlichen Informationen an das Notariat und begleiten Sie zum Beurkundungstermin. Rechtliche Fragen zum Kaufvertrag klären Sie mit dem Notariat.
mehr lesen
mehr lesen
3. Unterlagen und Präsentation
07.10.2026 - Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der Objektunterlagen. Aussagekräftige Grundrisse, professionelle Immobilienfotos und ein verständliches Exposé machen die Eigenschaften Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung nachvollziehbar.
mehr lesen
mehr lesen
2. Bewertung und Verkaufsstrategie
07.10.2026 - Wir bewerten die Immobilie und besprechen Angebotspreis, Zielgruppe und Vermarktung. Dabei berücksichtigen wir auch, ob Sie während des Verkaufs weiterhin im Haus oder in der Wohnung wohnen.
mehr lesen
mehr lesen
7. Übergabe und Abschluss
07.10.2026 - Auf Wunsch begleiten wir die Haus-/Wohnungsübergabe und dokumentieren Zählerstände, Schlüssel und vereinbarte Punkte in einem Übergabeprotokoll.
mehr lesen
mehr lesen







