Der Mietvertrag: Miete, Nebenkosten, Kaution, Schönheitsreparaturen usw.
Was muss wie im Mietvertrag stehen, damit für beide Parteien klare Verhältnisse geschaffen sind?
Nicht jede Klausel ist rechtskräftig. Der Teufel steckt oft im Detail und die Flut an angeblichen Do's und Dont's sorgt bei vielen Vermietern für Verwirrung. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie in Ihren Mietvertrag unbedingt aufnehmen sollten.
Mietdauer

Die meisten Mietverträge werden heute auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Befristete Verträge können nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen werden. Will etwa der Vermieter in Kürze die Immobilie selbst beziehen oder ein Verwandter, so muss er dies bei Abschluss des Vertrages in einem "qualifizierten Zeitmietvertrag" angeben. Ein weiterer Grund für einen befristeten Mietvertrag wäre die Modernisierung der Immobilie. Bei einer Veräußerung der Immobilie endet der Mietvertrag nicht automatisch.
Betriebskosten (Nebenkosten)
Alle anfallenden Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden. Ebenso die Grundsteuer. Die abzurechnenden Betriebskosten müssen mit Verteilungsschlüssel im Mietvertrag bei Vertragsabschluss stehen. Dort nicht aufgeführte Kosten können später nicht mehr gegen den Mieter geltend gemacht werden. Nicht umlagefähige Kosten sind Hausverwaltergebühren, Rechtsberatungskosten und die Instandhaltungsrücklage. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter die Abrechnungsbelege zu übersenden. Jedoch muss er ihm die Einsicht gewähren.
Kleinreparaturen (Bagatellschäden)
Bei Kleinreparaturen muss der Vermieter den Handwerker rufen und beauftragen. Derartige Reparaturen, wie ein abgerissener Rollladengurt oder die defekte Türsprechanlage, dürfen maximal 120,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer pro Reparatur betragen. Fällt die Rechnung höher aus, muss der Vermieter alles zahlen. Im Mietvertrag muss allerdings aufgeführt sein, dass der Mieter maximal 8 % der Jahresnettomiete für solche Reparaturen zu zahlen hat.
Veränderungen an den Mieträumen
Veränderungen an der Mietsache sollen am besten schriftlich erfolgen. Ein- und Umbauten durch den Mieter an der Mietsache sind bei Auszug auf Verlangen des Vermieters zu entfernen oder zurückzubauen. Einbauten kann der Mieter dem Vermieter oder einem Nachmieter verkaufen. Dann tritt allerdings der Nachmieter in die Pflicht ein.
Übergabeprotokoll
Bei Ein- wie auch bei Auszug ist es ratsam, ein ausführliches Übergabeprotokoll anzufertigen. Auch Fotos zur Dokumentation des Zustands der Immobilie sind hilfreich.
Sonstige Vereinbarungen
Dieser Abschnitt bedeutet nicht, dass der Vermieter hier Dinge vereinbaren kann, wie es ihm passt. Sind hier Formulierungen aufgeführt, die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren und die den Mieter unangemessen benachteiligen, so sind diese nicht rechtskräftig.
Mietkaution (Sicherheitsleistung)
Die Kaution in Höhe von maximal 3 Kaltmieten darf auch festgelegt werden. Ansonsten ist sie zinsbringend anzulegen. Der Mieter darf die Kaution in 3 Raten bezahlen, wobei die erste Rate bei Mietbeginn zu entrichten ist. Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ein Mietkautionskonto anlegen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind dem Mieter neben der Kaution auch die Zinsen auszubezahlen. Wurde die Mietsache ordnungsgemäß zurückgegeben, so kann der Vermieter dem Mieter den Hauptteil der Kaution zurückgeben. Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, so kann er hierfür einen angemessenen Betrag für maximal 6 Monate zurückbehalten und diesen dann verrechnen.
Wichtig: All diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine solche kann und darf WAGNER IMMOBILIEN als Immobilienmakler nicht anbieten. Bei spezifischen Fragen empfehlen wir die Einbeziehung eines Rechtsbeistands.

Autor: Günther Wagner, Inhaber und Geschäftsführer
Günther Wagner ist seit 1994 als Immobilienmakler in Wiesbaden tätig und prägt den Wiesbadener Immobilienmarkt mit Fachkenntnis, Leidenschaft und persönlichem Engagement. Mit einem starken Fokus auf kontinuierliche Weiterbildung bietet er seinen Kunden kompetente Beratung sowie einen hervorragenden und schnellen Service.
Seine besondere Leidenschaft gilt der Immobilienfotografie - ein entscheidender Faktor für eine professionelle Vermarktung.
Mehr über Günther Wagner erfahren Sie auf der Seite Unternehmen.
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