Das Vorkaufsrecht bei einer Immobilie
Vorkaufsrecht bei Immobilien: Rechtliche Grundlagen und Ablauf
Sie haben einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben, aber plötzlich macht jemand anderes sein Vorkaufsrecht geltend? Oder Sie möchten als Mieter wissen, ob Sie ein Vorkaufsrecht auf Ihre Wohnung haben? Das Vorkaufsrecht bei Immobilien ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Fragen aufwirft. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf und geben praktische Tipps, wie Sie als Käufer, Verkäufer oder Mieter Ihre Rechte optimal nutzen können.
Einleitung & Definition
Was bedeutet Vorkaufsrecht bei Immobilien?
Das Vorkaufsrecht bei Immobilien ist das Recht einer Person oder Institution, eine Immobilie vorrangig zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die ein Dritter mit dem Verkäufer vereinbart hat.
Es wird meist im Grundbuch eingetragen, kann aber auch gesetzlich bestehen - zum Beispiel für Mieter (§ 577 BGB) oder für die Gemeinde (§§ 24-28 BauGB).
Es wird meist im Grundbuch eingetragen, kann aber auch gesetzlich bestehen - zum Beispiel für Mieter (§ 577 BGB) oder für die Gemeinde (§§ 24-28 BauGB).
Die gesetzlichen Grundlagen des Vorkaufsrechts finden sich im BGB und im Baugesetzbuch.
Arten des Vorkaufsrechts
- Dingliches Vorkaufsrecht – grundbuchlich gesichert, wirkt auch gegenüber Dritten.
- Schuldrechtliches Vorkaufsrecht – privatrechtlich vertraglich vereinbart.
- Gesetzliches Vorkaufsrecht – gilt automatisch in bestimmten Fällen, etwa für Mieter, Miterben oder Gemeinden.
Tipp
Prüfen Sie bei jedem Immobilienverkauf, ob ein Vorkaufsrecht besteht. So lassen sich spätere Verzögerungen oder rechtliche Probleme vermeiden.
Dingliches Vorkaufsrecht
Bezieht sich nur auf Grundstücke und wird im Grundbuch eingetragen (§§ 1094-1104 BGB). Es wirkt gegenüber jedem späteren Eigentümer und bietet dem Berechtigten mehr Sicherheit als das schuldrechtliche Vorkaufsrecht.
§ 1094 BGB: Gesetzlicher Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts
- Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, dem Eigentümer gegenüber zum Vorkauf berechtigt ist.
- Das Vorkaufsrecht kann auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestellt werden.
§ 1098 BGB: Wirkung des Vorkaufsrechts
- Das Rechtsverhältnis zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 463 bis 473. Das Vorkaufsrecht kann auch dann ausgeübt werden, wenn das Grundstück von dem Insolvenzverwalter aus freier Hand verkauft wird.
- Dritten gegenüber hat das Vorkaufsrecht die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung des durch die Ausübung des Rechts entstehenden Anspruchs auf Übertragung des Eigentums.
- Steht ein nach § 1094 Abs. 1 begründetes Vorkaufsrecht einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten, wenn seine Übertragbarkeit nicht vereinbart ist, für die Übertragung des Rechts die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend.
Schuldrechtliches Vorkaufsrecht

Basiert auf einem Vertrag zwischen Eigentümer und Vorkaufsberechtigtem. Es gilt für bewegliche und unbewegliche Sachen und ist in den §§ 463-473 BGB geregelt. Eine Eintragung ins Grundbuch ist nicht erforderlich.
§ 463 BGB: Voraussetzungen der Ausübung
Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.
§ 464 BGB: Ausübung des Vorkaufsrechts
- Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verpflichteten. Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form.
- Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zustande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Entsteht kraft Gesetz in bestimmten Situationen, z. B. für Mieter bei Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 577 BGB), für Gemeinden (§§ 24-28 BauGB) oder für Miterben (§ 2034 BGB).
§ 577 BGB: Vorkaufsrecht des Mieters
- Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.
- Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden.
- Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer.
- Stirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1 oder 2 eintreten.
- Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 577a BGB: Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
1. Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen.
1. a) Die Kündigungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt entsprechend, wenn vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert worden ist oder zu Gunsten einer Personengesellschaft oder mehrerer Erwerber mit einem Recht belastet worden ist, durch dessen Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören oder vor Überlassung des Wohnraums an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist.
2. Die Frist nach Absatz 1 oder nach Absatz 1a beträgt bis zu zehn Jahre, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 2 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete und die Frist nach Satz 1 durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens zehn Jahren zu bestimmen.
2. a) Wird nach einer Veräußerung oder Belastung im Sinne des Absatzes 1a Wohnungseigentum begründet, so beginnt die Frist, innerhalb der eine Kündigung nach § 573 Absatz 2, Nummer 2 oder 3 ausgeschlossen ist, bereits mit der Veräußerung oder Belastung nach Absatz 1a.
3. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
1. a) Die Kündigungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt entsprechend, wenn vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert worden ist oder zu Gunsten einer Personengesellschaft oder mehrerer Erwerber mit einem Recht belastet worden ist, durch dessen Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören oder vor Überlassung des Wohnraums an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist.
2. Die Frist nach Absatz 1 oder nach Absatz 1a beträgt bis zu zehn Jahre, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 2 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete und die Frist nach Satz 1 durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens zehn Jahren zu bestimmen.
2. a) Wird nach einer Veräußerung oder Belastung im Sinne des Absatzes 1a Wohnungseigentum begründet, so beginnt die Frist, innerhalb der eine Kündigung nach § 573 Absatz 2, Nummer 2 oder 3 ausgeschlossen ist, bereits mit der Veräußerung oder Belastung nach Absatz 1a.
3. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
| Merkmal | Vorkaufsrecht | Vormerkung |
|---|---|---|
| Rechtliche Grundlage | §§ 463-473 BGB (schuldrechtlich), §§ 1094-1104 BGB (dinglich) | § 883 BGB |
| Zweck | Sicherung eines Anspruchs auf Eigentumsübertragung | Vorrangiger Erwerb einer Immobilie im Verkaufsfall |
| Eintragung im Grundbuch | Nur bei dinglichem Vorkaufsrecht erforderlich | Immer erforderlich |
| Wirkung | Tritt erst bei Verkauf ein | Wirkt sofort |
| Übertragbarkeit | Grundsätzlich nicht übertragbar (§ 473 BGB) | Übertragbar mit dem gesicherten Anspruch |
Ablauf & Fristen
Wie läuft die Ausübung des Vorkaufsrechts ab?
- Kaufvertrag mit Dritten - Der Verkäufer schließt zunächst einen Kaufvertrag mit einem Dritten ab.
- Mitteilungspflicht - Der Verkäufer oder der Notar informiert den Vorkaufsberechtigten über den Vertragsinhalt.
- Ausübungsfrist - Ab Zugang der Mitteilung hat der Berechtigte in der Regel 2 Monate Zeit (§ 469 BGB), um zu entscheiden.
- Erklärung - Die Ausübung muss schriftlich erfolgen.
- Notarielle Umsetzung - Der Notar passt den Vertrag an und sorgt für die Eintragung ins Grundbuch.
- Der ursprüngliche Kaufvertrag mit dem Dritten wird hinfällig.
Negativattestat / Verzichtserklärung
Wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, stellt die zuständige Behörde oder Gemeinde ein Negativattestat aus. Dieses Dokument ist erforderlich, um den Eigentumsübergang ins Grundbuch einzutragen.
Wichtiger Hinweis für Verkäufer
Um Schadensersatzansprüche des ursprünglichen Käufers zu vermeiden, sollten Verkäufer im Kaufvertrag mit dem Dritten ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Fall der Ausübung eines Vorkaufsrechts vereinbaren. Ohne diese Klausel kann der Verkäufer schadensersatzpflichtig werden, wenn der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausübt.
Vorkaufsrecht in Wiesbaden – so läuft es ab
In Wiesbaden besitzt die Stadt in bestimmten Gebieten ein gesetzliches Vorkaufsrecht.
Der Ablauf:
Der Ablauf:
- Mitteilung durch den Notar an die Stadt über den geplanten Kaufvertrag.
- Prüfung durch die Stadt - Entscheidung, ob das Recht ausgeübt wird.
- Negativattestat - Falls die Stadt verzichtet, wird ein gebührenpflichtiges Zeugnis ausgestellt.
- Grundbucheintragung - Mit diesem Zeugnis kann der Eigentumswechsel beim Grundbuchamt vollzogen werden.
Praktische Beispiele zum Vorkaufsrecht bei Immobilien
Anhand von drei typischen Szenarien zeigen wir Ihnen, wie das Vorkaufsrecht in der Praxis funktioniert und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Beispiel 1: Vorkaufsrecht für Mieter bei Umwandlung in Eigentumswohnungen
Familie Müller wohnt seit 10 Jahren in einer Mietwohnung in Berlin. Der Eigentümer des Mehrfamilienhauses beschließt, die Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln und zu verkaufen. Er findet einen Käufer, der bereit ist, die Wohnung der Familie Müller für 250.000 EUR zu kaufen.
Nach § 577 BGB steht Familie Müller ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Der Vermieter muss die Müllers über den Verkauf und die Bedingungen informieren. Die Familie hat nun zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben und die Wohnung zu den gleichen Konditionen zu erwerben.
Entscheidet sich Familie Müller gegen den Kauf, erlischt ihr Vorkaufsrecht. Wird die Wohnung später erneut verkauft, haben sie kein Vorkaufsrecht mehr.
Nach § 577 BGB steht Familie Müller ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Der Vermieter muss die Müllers über den Verkauf und die Bedingungen informieren. Die Familie hat nun zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben und die Wohnung zu den gleichen Konditionen zu erwerben.
Entscheidet sich Familie Müller gegen den Kauf, erlischt ihr Vorkaufsrecht. Wird die Wohnung später erneut verkauft, haben sie kein Vorkaufsrecht mehr.
Beispiel 2: Gemeindliches Vorkaufsrecht bei städtebaulicher Entwicklung
Herr Schmidt möchte sein unbebautes Grundstück am Stadtrand von München für 500.000 EUR an einen Investor verkaufen, der dort Luxuswohnungen errichten will. Das Grundstück liegt in einem Gebiet, das die Stadt für sozialen Wohnungsbau vorgesehen hat.
Nach §§ 24-28 BauGB kann die Stadt München ihr Vorkaufsrecht ausüben, wenn dies dem Wohl der Allgemeinheit dient. Die Stadt entscheidet sich, das Vorkaufsrecht zu nutzen, und erwirbt das Grundstück zu den gleichen Konditionen, um dort bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Der ursprüngliche Kaufvertrag zwischen Herrn Schmidt und dem Investor wird hinfällig. Herr Schmidt muss das Grundstück an die Stadt verkaufen.
Nach §§ 24-28 BauGB kann die Stadt München ihr Vorkaufsrecht ausüben, wenn dies dem Wohl der Allgemeinheit dient. Die Stadt entscheidet sich, das Vorkaufsrecht zu nutzen, und erwirbt das Grundstück zu den gleichen Konditionen, um dort bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Der ursprüngliche Kaufvertrag zwischen Herrn Schmidt und dem Investor wird hinfällig. Herr Schmidt muss das Grundstück an die Stadt verkaufen.
Beispiel 3: Dingliches Vorkaufsrecht innerhalb einer Familie
Die Geschwister Anna und Thomas haben von ihren Eltern ein Grundstück geerbt. Anna möchte ihren Anteil verkaufen, da sie ins Ausland zieht. Thomas hat ein dingliches Vorkaufsrecht im Grundbuch eintragen lassen, um das Familiengrundstück zusammenzuhalten.
Anna findet einen Käufer, der bereit ist, ihren Anteil für 150.000 EUR zu erwerben. Sie informiert Thomas über den Verkauf und die Bedingungen. Thomas entscheidet sich, sein Vorkaufsrecht auszuüben, und kauft Annas Anteil zu den gleichen Konditionen.
Der Kaufvertrag zwischen Anna und dem Dritten wird hinfällig. Thomas wird alleiniger Eigentümer des Grundstücks.
Anna findet einen Käufer, der bereit ist, ihren Anteil für 150.000 EUR zu erwerben. Sie informiert Thomas über den Verkauf und die Bedingungen. Thomas entscheidet sich, sein Vorkaufsrecht auszuüben, und kauft Annas Anteil zu den gleichen Konditionen.
Der Kaufvertrag zwischen Anna und dem Dritten wird hinfällig. Thomas wird alleiniger Eigentümer des Grundstücks.
Strategische Überlegungen zum Vorkaufsrecht
Vor- und Nachteile des Vorkaufsrechts für Eigentümer
Vorteile
- Sicherung des Familienbesitzes über Generationen
- Verhinderung unerwünschter Nachbarn oder Nutzungen
- Möglichkeit zur langfristigen Grundstücksentwicklung
- Schutz vor spekulativen Verkäufen
Nachteile
- Einschränkung der Verkaufsfreiheit
- Potenzielle Abschreckung von Kaufinteressenten
- Verzögerung des Verkaufsprozesses
- Mögliche Wertminderung der Immobilie
Wann ist das Vorkaufsrecht ausgeschlossen?
Das Vorkaufsrecht greift nicht in allen Fällen. Nach § 471 BGB ist es in folgenden Situationen ausgeschlossen:
Zudem ist das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 26 BauGB ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an Verwandte in gerader Linie verkauft.
- bei Schenkungen (kein Verkauf)
- bei Zwangsversteigerungen
- bei Verkäufen aus einer Insolvenzmasse
- bei Tauschgeschäften
- bei Erbauseinandersetzungen
Zudem ist das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 26 BauGB ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an Verwandte in gerader Linie verkauft.
BGH-Urteil zum Vorkaufsrecht

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21.01.2022 (Az. V ZR 144/21) entschieden, dass ein Vorkaufsrecht auch dann ausgeübt werden kann, wenn der Kaufvertrag zwischen Eigentümer und Drittkäufer unter einer aufschiebenden Bedingung steht. Die Ausübungsfrist beginnt erst mit Eintritt der Bedingung.
Vorkaufsrecht: Wichtige Hinweise für Immobilienmakler
Für Makler kann ein bestehendes Vorkaufsrecht zum Problem werden: Wird es ausgeübt, kann der ursprüngliche Verkauf scheitern – und damit möglicherweise die Provision entfallen.
So kann sich ein Makler absichern
- Maklerklausel („vorkaufsfest“) im Vertrag – garantiert die Provision auch bei Ausübung des Vorkaufsrechts.
- Frühzeitige Klärung – Vorkaufsrechte bereits vor Vermarktung prüfen und transparent kommunizieren.
- Wertauswirkungen – Ein belastetes Objekt kann den Verkaufspreis mindern; diese Information gehört in die Bewertung.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Vorkaufsrecht bei Immobilien
Wie kann ich als Verkäufer ein bestehendes Vorkaufsrecht löschen lassen?
Ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht kann nur mit Zustimmung des Berechtigten gelöscht werden. Dazu ist eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung erforderlich, die beim Grundbuchamt eingereicht werden muss. Alternativ erlischt das Vorkaufsrecht automatisch mit dem Tod des Berechtigten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde (§ 473 BGB).
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Kann ich als Mieter mein Vorkaufsrecht an eine andere Person übertragen?
Nein, das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 BGB ist nicht übertragbar. Es ist an die Person des Mieters gebunden und kann nicht an Dritte abgetreten werden. Dies gilt auch für andere Arten des Vorkaufsrechts, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde (§ 473 BGB).
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Was passiert, wenn der Eigentümer den Vorkaufsberechtigten nicht informiert?
Wird der Vorkaufsberechtigte nicht über den Verkauf informiert, hängen die Folgen von der Art des Vorkaufsrechts ab:
- Bei einem schuldrechtlichen Vorkaufsrecht kann der Berechtigte Schadensersatz vom Verkäufer verlangen, der Verkauf an den Dritten bleibt jedoch wirksam.
- Bei einem dinglichen Vorkaufsrecht kann der Berechtigte sein Recht auch gegenüber dem neuen Eigentümer geltend machen, da es im Grundbuch eingetragen ist.
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Muss ich als Vorkaufsberechtigter den gleichen Preis zahlen wie der Drittkäufer?
Ja, grundsätzlich muss der Vorkaufsberechtigte den gleichen Preis und die gleichen Bedingungen akzeptieren, die im Kaufvertrag mit dem Drittkäufer vereinbart wurden. Eine Ausnahme bildet das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 28 Abs. 3 BauGB, bei dem die Gemeinde unter bestimmten Umständen den Verkehrswert als Kaufpreis festsetzen kann.
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Kann ein Vorkaufsrecht für eine Immobilie zeitlich begrenzt werden?
Ja, ein vertragliches Vorkaufsrecht (schuldrechtlich oder dinglich) kann zeitlich begrenzt werden. Die Parteien können im Vertrag eine bestimmte Laufzeit oder bestimmte Bedingungen festlegen, unter denen das Vorkaufsrecht erlischt. Gesetzliche Vorkaufsrechte (z. B. für Mieter) sind hingegen an gesetzliche Voraussetzungen gebunden und können nicht individuell zeitlich begrenzt werden.
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Wichtig: All diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine solche kann und darf WAGNER IMMOBILIEN als Immobilienmakler nicht anbieten. Bei spezifischen Fragen empfehlen wir die Einbeziehung eines Rechtsbeistands.

Autor: Günther Wagner, Inhaber und Geschäftsführer
Günther Wagner ist seit 1994 als Immobilienmakler in Wiesbaden tätig und prägt den Wiesbadener Immobilienmarkt mit Fachkenntnis, Leidenschaft und persönlichem Engagement. Mit einem starken Fokus auf kontinuierliche Weiterbildung bietet er seinen Kunden kompetente Beratung sowie einen hervorragenden und schnellen Service.
Seine besondere Leidenschaft gilt der Immobilienfotografie - ein entscheidender Faktor für eine professionelle Vermarktung.
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