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Mieterselbstauskunft online ausfüllen


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Mit der Mieterselbstauskunft haben Mietinteressenten die Möglichkeit, dem Vermieter einen schnellen Überblick über ihre Person zu verschaffen.

Anhand dieser Informationen erhält er Einblicke in die finanziellen Verhältnisse der möglichen Mieter sowie darüber, wer alles in die Wohnung oder das Haus einziehen möchte. Dadurch ist er in der Lage, einen geeigneten Mieter auszuwählen, der voraussichtlich gut in die Hausgemeinschaft integriert und bei dem er sicher sein kann, dass die Mietzahlungen pünktlich und zuverlässig erfolgen.
Sie können das Formular auf dem Desktop oder Smartphone ausfüllen. Kein Drucker oder Scanner erforderlich.

Bei der Suche nach einer neuen Wohnung stoßen Mieter auf verschiedene Herausforderungen.

Neben der Frage, ob die Wohnung die richtigen Voraussetzungen erfüllt, spielt auch der Vermieter eine entscheidende Rolle. Besonders wichtig wird dieser Aspekt, wenn es um die Selbstauskunft für Mieter und den Mietvertrag geht. Was viele Mieter nicht wissen: Ein Vermieter darf nicht alle Fragen stellen.
Es gibt zulässige und unzulässige Fragen, die im Rahmen der Mieterselbstauskunft beantwortet werden müssen oder können. Doch welche Informationen dürfen tatsächlich abgefragt werden, und wie verhält es sich mit der Schufa und dem Bonitätscheck? Und schließlich: Welche Rechte und Pflichten hat ein Mieter, wenn es zur fristlosen Kündigung kommt, und welche Personen dürfen in die Wohnung einziehen? Diese Fragen wollen wir in diesem Text genauer beleuchten.

Mieterselbstauskunft: Was darf der Vermieter fragen?

Die Mieterselbstauskunft ist ein zentrales Dokument bei der Wohnungssuche. Hier gibt der potenzielle Mieter verschiedene Informationen über sich preis, die dem Vermieter eine Entscheidungsgrundlage bieten. Dazu gehören Angaben wie Name, Geburtsdatum, Beruf und Einkommen. Doch auch hier gibt es Grenzen: Nicht alle Fragen, die ein Vermieter stellen könnte, sind zulässig.

Eine häufige Frage ist, ob der Vermieter eine Schufa-Auskunft einholen darf. Dies ist in der Regel zulässig, wenn der Mieter ausdrücklich seine Zustimmung dazu erteilt hat. Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt und speichert Daten über die Bonität von Privatpersonen.
Ein Bonitätscheck bei der Schufa gibt dem Vermieter Auskunft darüber, ob der potenzielle Mieter in der Vergangenheit seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Dieser Check ist ein wichtiger Indikator für den Vermieter, um das Risiko von Mietausfällen zu minimieren.

Zulässige Fragen betreffen grundsätzlich die finanziellen Verhältnisse des Mieters. So darf der Vermieter nach dem aktuellen Arbeitsverhältnis, dem monatlichen Einkommen und etwaigen weiteren Einkommensquellen fragen. Auch Fragen zu früheren Mietverhältnissen, wie etwa Mietschulden, sind zulässig, da sie Rückschlüsse auf die Zahlungsmoral des Mieters erlauben.

Unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft

Während es durchaus zulässige Fragen gibt, die der Vermieter im Rahmen der Mieterselbstauskunft stellen darf, existieren auch unzulässige Fragen. Diese betreffen insbesondere sensible persönliche Informationen, die nicht direkt mit dem Mietverhältnis in Zusammenhang stehen.

So sind Fragen nach der Familienplanung, wie zum Beispiel "Planen Sie in naher Zukunft Kinder?", ebenso unzulässig wie Fragen nach der Religionszugehörigkeit, der politischen Einstellung oder der ethnischen Herkunft. Diese Aspekte haben keinerlei Einfluss auf die Eignung als Mieter und dürfen daher nicht abgefragt werden.
Auch Fragen nach bestehenden Krankheiten oder Behinderungen sind unzulässig, es sei denn, diese betreffen unmittelbar das Mietverhältnis, etwa wenn der Mieter bauliche Veränderungen am Mietobjekt verlangt, um seine Wohnsituation zu verbessern. Darüber hinaus darf der Vermieter nicht nach Vorstrafen fragen, es sei denn, diese stehen in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, etwa bei einer Verurteilung wegen Mietbetrugs.

Mieter sollten sich bewusst sein, dass sie unzulässige Fragen nicht beantworten müssen. Sollte der Vermieter dennoch auf der Beantwortung bestehen, kann dies bereits ein erstes Warnsignal sein, dass es in Zukunft zu weiteren Schwierigkeiten kommen könnte.

Die Rolle der Schufa und des Bonitätschecks

Wie bereits erwähnt, spielt die Schufa eine wichtige Rolle bei der ausgefüllten Mieterselbstauskunft. Viele Vermieter verlangen eine Schufa-Auskunft als Teil der Bewerbungsunterlagen. Dieser Bonitätscheck gibt Aufschluss darüber, ob der Mieter in der Vergangenheit finanzielle Verpflichtungen zuverlässig erfüllt hat.
Für Vermieter ist die Schufa-Auskunft ein wertvolles Instrument, um die Bonität des Mieters einzuschätzen. Allerdings sollte sie nicht das einzige Kriterium bei der Auswahl des Mieters sein. Auch andere Aspekte wie das persönliche Gespräch und die Gesamtsituation des Mieters spielen eine Rolle.
Ein negativer Schufa-Eintrag kann für Mieter zum Problem werden, da Vermieter in der Regel das Risiko eines Zahlungsausfalls minimieren möchten. Deshalb sollten Mieter rechtzeitig überprüfen, ob ihre Schufa-Daten korrekt sind. Eine einmal jährlich kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa ist gesetzlich vorgeschrieben und kann helfen, Fehler rechtzeitig zu korrigieren.

Der Mietvertrag und seine Konsequenzen

Der Abschluss eines Mietvertrages markiert den Beginn eines langfristigen Rechtsverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter. In diesem Vertrag werden alle wesentlichen Aspekte des Mietverhältnisses geregelt, darunter die Höhe der Miete, die Nebenkosten, die Kaution sowie die Nutzung der Mietsache.

Auch der Einzug von weiteren Personen in die Wohnung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Grundsätzlich darf der Mieter enge Familienangehörige, wie den Ehepartner oder die Kinder, in die Wohnung einziehen lassen, ohne dafür die Zustimmung des Vermieters einholen zu müssen. Anders sieht es jedoch bei weiteren Personen aus, wie etwa Freunden oder anderen Verwandten.
Hier bedarf es der Zustimmung des Vermieters, da sich durch den Einzug weiterer Personen der Charakter der Mietwohnung und möglicherweise auch die Nutzung ändern kann.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Pflichten des Mieters. Dieser ist verpflichtet, die Miete pünktlich zu zahlen und die Wohnung pfleglich zu behandeln. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, kann dies im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Eine fristlose Kündigung setzt allerdings schwerwiegende Verstöße voraus, wie etwa die mehrfache Nichtzahlung der Miete oder eine erhebliche Störung des Hausfriedens.

Fristlose Kündigung und ihre Folgen

Eine fristlose Kündigung ist das schärfste Schwert des Vermieters, wenn es zu schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Mieters kommt. Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an eine fristlose Kündigung gestellt, um sicherzustellen, dass dieses Mittel nicht missbräuchlich angewendet wird.

Für den Mieter hat eine fristlose Kündigung weitreichende Konsequenzen. Nicht nur, dass er kurzfristig eine neue Wohnung suchen muss, auch die Bonität leidet unter einer solchen Maßnahme erheblich. Zudem kann es zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, etwa wenn der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend macht.
Zu den Gründen für eine fristlose Kündigung zählen unter anderem die erhebliche Störung des Hausfriedens, die unberechtigte Untervermietung sowie die wiederholte Nichtzahlung der Miete. In solchen Fällen hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Der Mieter muss die Wohnung dann in der Regel innerhalb weniger Tage räumen.

Fazit

Die Mieterselbstauskunft, der Mietvertrag und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind zentrale Elemente des Mietverhältnisses. Mieter sollten sich der zulässigen und unzulässigen Fragen bewusst sein, die der Vermieter stellen darf. Ein Bonitätscheck bei der Schufa ist zwar üblich, aber nicht das alleinige Kriterium bei der Mieterauswahl.
Eine fristlose Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Nur so kann ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien gewährleistet werden.

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