Spekulationssteuer bei Immobilien
Wie hoch ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?
Der Verkauf einer Immobilie kann lukrativ sein, doch viele private Immobilienbesitzer stoßen auf eine unerwartete Steuerfalle: die Spekulationssteuer. In diesem Artikel erklären wir, wann die Steuer fällig wird, wie sie berechnet wird und welche legalen Strategien es gibt, um sie zu vermeiden.
Was ist die Spekulationssteuer?
Die Spekulationssteuer ist eine Kapitalertragsteuer, die beim Verkauf einer Immobilie anfällt, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre beträgt. Diese Regelung soll kurzfristige Spekulationsgeschäfte eindämmen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Entscheidend ist dabei die sogenannte Spekulationsfrist – wird diese eingehalten, entfällt die Steuer.
Die 10-jährige Spekulationsfrist des Einkommensteuergesetzes gilt nur für das Privatvermögen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Entscheidend ist dabei die sogenannte Spekulationsfrist – wird diese eingehalten, entfällt die Steuer.
Die 10-jährige Spekulationsfrist des Einkommensteuergesetzes gilt nur für das Privatvermögen.
Wann fällt die Spekulationssteuer an?

Nicht jeder Immobilienverkauf führt automatisch zur Steuerpflicht. Entscheidend sind folgende Faktoren:
- Eigennutzung: Falls Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben, ist der Verkauf steuerfrei - selbst wenn die zehn Jahre noch nicht verstrichen sind.
- Frist von zehn Jahren: Verkaufen Sie die Immobilie erst zehn Jahre nach dem Kauf, entfällt die Spekulationssteuer komplett.
- Erbschaften & Schenkungen: Wurde die Immobilie geerbt oder geschenkt, zählt das ursprüngliche Kaufdatum des Erblassers/Schenkers. Damit kann die Spekulationsfrist bereits abgelaufen sein.
Wie wird die Spekulationssteuer berechnet?
Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem individuellen Einkommenssteuersatz des Verkäufers. Berechnet wird sie auf den Gewinn aus dem Verkauf, also:
Verkaufspreis – Kaufpreis – Anschaffungsnebenkosten – abzugsfähige Kosten = zu versteuernder Gewinn
Dabei können Anschaffungskosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer oder Maklergebühren sowie Renovierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden.
Verkaufspreis – Kaufpreis – Anschaffungsnebenkosten – abzugsfähige Kosten = zu versteuernder Gewinn
Dabei können Anschaffungskosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer oder Maklergebühren sowie Renovierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden.
Spekulationssteuer - Beispiel
Verkaufserlös Immobilie | 400.000 EUR |
---|---|
- Veräußerungskosten (z. B. Renovierungskosten, Vorfälligkeitsentsch., Maklerkosten) | 10.000 EUR |
- Anschaffungskosten (um AfA gemindert bei Vermietung) | 350.000 EUR |
= zu versteuernder Gewinn | 40.000 EUR |
persönlicher Steuersatz 40% | |
= zu zahlende Steuern | 16.000 EUR |
Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem bezahlten Kaufpreis und den Kaufnebenkosten zusammen: Maklerprovision, Grunderwerbssteuer, Notarkosten sowie grundbuchamtliche Kosten.
War die Immobilie vermietet, so mindern die geltend gemachten Abschreibungen die Anschaffungskosten. Die AfA beträgt bei Alt- und Neubauten 2% jährlich, bei Altbauten vor 1925 2,5%. Die AfA findet nur auf das Gebäude Anwendung, nicht aber auf das Grundstück oder selbst genutztes Wohneigentum.
Strategien zur Vermeidung der Spekulationssteuer
Die 10-Jahres-Frist beachten
Die einfachste Möglichkeit, die Spekulationssteuer zu umgehen, ist das Abwarten der 10-jährigen Spekulationsfrist. Nach Ablauf dieser Frist kann die Immobilie steuerfrei verkauft werden.
Eigennutzung als Steuerersparnis
Wer die Immobilie in den letzten drei vollen Kalenderjahren selbst bewohnt hat, kann sie ohne Spekulationssteuer verkaufen. Dabei reicht es aus, wenn die Eigennutzung im ersten und letzten Jahr auch nur anteilig war.
Verkauf innerhalb der Familie
Ein Verkauf an enge Familienmitglieder kann eine Alternative sein, um die Immobilie in der Familie zu halten und dennoch Kapital daraus zu ziehen. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass das Finanzamt auf fremdüblichen Verkaufspreisen besteht.
Umwandlung in ein Vermietungsobjekt
Wer eine Immobilie vermietet, kann die laufenden Kosten steuerlich geltend machen. Ist ein sofortiger Verkauf steuerlich unvorteilhaft, kann es sich lohnen, die Immobilie weiterhin zu vermieten und den Verkauf auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Steuerliche Optimierung von Renovierungskosten
Falls innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf Renovierungskosten mehr als 15 % der Anschaffungskosten betragen, müssen diese bei einem Verkauf versteuert werden. Eine kluge Verteilung der Investitionen über die Jahre kann steuerliche Vorteile bringen.
Nutzung von steuerlichen Freibeträgen
Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Verluste steuerlich geltend machen. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater kann hier helfen.
Verkauf mit Verlust
Falls die Immobilie an Wert verloren hat, kann ein Verkauf sogar steuerlich vorteilhaft sein. Verluste aus einem Immobilienverkauf können mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.
Wie wird die Spekulationsfrist berechnet?
Bei der Ermittlung der 10-jährigen Spekulationsfrist nach § 23 EStG kommt es weder auf den Eintrag ins Grundbuch noch auf den Übergang von Nutzen und Lasten an. Der Beginn (und auch das Ende) der Spekulationsfrist wird vom Gesetzgeber auf das obligatorische Rechtsgeschäft, also den Tag des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages, abgestellt. Der Fristlauf berechnet sich nach § 187 Abs. 1 (Fristanfang) und § 188 Abs. 2 (Fristende) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wie in folgendem Beispiel dargestellt:
Eine Immobilie wurde am 30.12.2015 angekauft (= obligatorisches Verpflichtungsgeschäft, Abschluss des Kaufvertrages beim Notar). Der Fristlauf beginnt am 31.12.2015 und endet mit dem Ablauf des 30.12.2025. Ein Verkauf (notarielle Beurkundung) am 31.12.2025 wäre steuerfrei, weil er am 1. Tag außerhalb der Spekulationsfrist stattfinden würde.
Bitte beachten Sie!
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen und noch ein Darlehen besteht, müssen Sie dieses vorzeitig ablösen und eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Am Besten lassen Sie sich die Höhe vor dem Beginn des Verkaufs von Ihrer Bank ausrechnen.
Höhe des Freigrenze
Liegen die gesamten Gewinne unter 1.000,- EUR im Veranlagungsjahr, bleiben sie steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehegatten beträgt der Freibetrag für jeden Ehegatten 1.000,- EUR wenn beide Gewinne erzielen. Positive Einkünfte über die Freigrenze hinaus sind mit entsprechenden Verlusten des Ehegatten auszugleichen. Die nicht ausgenutzte Freigrenze eines Ehegatten kann nicht bei dem anderen Ehegatten berücksichtigt werden.
Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten
Jeder Immobilienverkauf ist individuell und sollte strategisch geplant werden. Ein erfahrener Steuerberater kann Sie umfassend zu allen steuerlichen Aspekten beraten und den optimalen Verkaufszeitpunkt ermitteln.
Fazit
Die Spekulationssteuer ist ein wichtiger Faktor beim Immobilienverkauf in Deutschland. Private Eigentümer können jedoch durch kluge Planung und strategische Entscheidungen hohe Steuerzahlungen vermeiden. Wer sich unsicher ist, sollte auf professionelle Beratung setzen – sei es durch einen Steuerberater oder einen Immobilienmakler in Wiesbaden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Spekulationssteuer
Wann muss ich Spekulationssteuer zahlen?
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn du eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkaufst. Eine Ausnahme gibt es, wenn du die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorherigen Jahren selbst genutzt hast – dann entfällt die Steuer. Maßgeblich ist das Kauf- und Verkaufsdatum aus dem Notarvertrag.
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Wie kann ich die Spekulationssteuer umgehen?
Es gibt mehrere legale Wege, die Spekulationssteuer zu vermeiden:
- Zehnjährige Spekulationsfrist abwarten – Danach ist der Verkauf steuerfrei.
- Drei Jahre Eigennutzung – Wenn du im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren dort gewohnt hast, entfällt die Steuer.
- Erbschaften & Schenkungen prüfen – Hier zählt das ursprüngliche Kaufdatum des Erblassers/Schenkers.
- Verluste steuerlich geltend machen – Falls Renovierungskosten hoch waren, kann sich eine Beratung durch einen Steuerberater lohnen.
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Wie berechnet sich die Spekulationssteuer?
Die Spekulationssteuer richtet sich nach deinem persönlichen Einkommenssteuersatz. Sie wird auf den Gewinn aus dem Verkauf berechnet, also:
Verkaufspreis – Kaufpreis – Kaufnebenkosten – abzugsfähige Kosten = zu versteuernder Gewinn
Beispiel:
Es lohnt sich, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig zu prüfen.
Verkaufspreis – Kaufpreis – Kaufnebenkosten – abzugsfähige Kosten = zu versteuernder Gewinn
Beispiel:
- Kaufpreis: 300.000 €
- Verkaufspreis: 400.000 €
- Gewinn: 100.000 €
Es lohnt sich, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig zu prüfen.
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Brauche ich einen Makler für den Immobilienverkauf?
Ein Makler ist besonders hilfreich, wenn du den besten Preis erzielen und steuerliche Fallstricke vermeiden möchtest. In Wiesbaden beispielsweise steigen die Immobilienpreise stetig - ein erfahrener Makler kann dir helfen:
✔ den richtigen Verkaufszeitpunkt zu bestimmen
✔ einen realistischen Marktpreis festzulegen
✔ den Verkauf steuerlich optimiert zu planen
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und sichern Sie sich die beste Strategie für deinen Immobilienverkauf!
✔ den richtigen Verkaufszeitpunkt zu bestimmen
✔ einen realistischen Marktpreis festzulegen
✔ den Verkauf steuerlich optimiert zu planen
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und sichern Sie sich die beste Strategie für deinen Immobilienverkauf!
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Wichtig: All diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine solche kann und darf WAGNER IMMOBILIEN nicht anbieten. Bei spezifischen Fragen empfehlen wir die Einbeziehung eines Rechtsbeistands.

Autor: Günther Wagner, Inhaber und Geschäftsführer
Günther Wagner ist seit 1994 als Immobilienmakler in Wiesbaden tätig und prägt den Wiesbadener Immobilienmarkt mit Fachkenntnis, Leidenschaft und persönlichem Engagement. Mit einem starken Fokus auf kontinuierliche Weiterbildung bietet er seinen Kunden kompetente Beratung sowie einen hervorragenden und schnellen Service.
Seine besondere Leidenschaft gilt der Immobilienfotografie - ein entscheidender Faktor für eine professionelle Vermarktung.
Mehr über Günther Wagner erfahren Sie auf der Seite Unternehmen.
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