Dienstbarkeiten
Hierbei handelt es sich um Rechte gegenüber Dritten. Beispiele: Wegerecht, Fahrtrecht, Leitungsrecht, Nießbrauchrecht. Eine persönliche Dienstbarkeit (Nießbrauchrecht) erlischt mit dem Tod. Eine allgemeine Dienstbarkeit hat keine Befristung und muss gelöscht werden.