Grundbuchamt Wiesbaden:
hier befindet das Grundbuchamt für Wiesbaden und Vororte
Das Grundbuchamt in Wiesbaden:
Einsicht, Löschungen und Grundbuchauszug beantragen
Die Rolle des Grundbuchs für Immobilienbesitzer
Für Immobilienbesitzer ist das Grundbuch von zentraler Bedeutung, da es die rechtliche Grundlage für das Eigentum an einer Immobilie darstellt. Es enthält alle relevanten Informationen über das Grundstück oder die Immobilie und weist auf mögliche Belastungen oder Rechte hin, die auf dem Eigentum liegen. Hierbei müssen Eigentümer auch das Geldwäschegesetz beachten, insbesondere wenn es um den Verkauf von Immobilien geht, da es strenge Vorgaben zur Identifizierung von Käufern und zur Verhinderung illegaler Geldströme gibt.
Grundbucheinträge können zum Beispiel Hypotheken sein, die der Eigentümer zur Finanzierung des Immobilienkaufs aufgenommen hat. Auch Grundschulden oder Dienstbarkeiten, wie das Recht eines Nachbarn, eine Zufahrt über das Grundstück zu nutzen, sind dort vermerkt. Solche Einträge können die Nutzungsmöglichkeiten und den Wert der Immobilie beeinflussen, weshalb sie von Immobilienbesitzern sorgfältig geprüft werden sollten.
Das Grundbuch gibt jedoch nicht nur Auskunft über Belastungen und Rechte, sondern auch über den aktuellen Eigentümer sowie die genaue Größe und Lage des Grundstücks. Diese Informationen sind besonders wichtig beim Verkauf einer Immobilie oder bei Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen.
Immobilienbesitzer sollten das Grundbuch regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Einträge korrekt sind. So lassen sich mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten frühzeitig erkennen und beheben. Vor einem Immobilienverkauf ist es ebenfalls ratsam, das Grundbuch in Ordnung zu halten, da potenzielle Käufer Einsicht in das Grundbuch verlangen und eventuelle Belastungen den Wert der Immobilie beeinflussen könnten.
Grundbucheinträge können zum Beispiel Hypotheken sein, die der Eigentümer zur Finanzierung des Immobilienkaufs aufgenommen hat. Auch Grundschulden oder Dienstbarkeiten, wie das Recht eines Nachbarn, eine Zufahrt über das Grundstück zu nutzen, sind dort vermerkt. Solche Einträge können die Nutzungsmöglichkeiten und den Wert der Immobilie beeinflussen, weshalb sie von Immobilienbesitzern sorgfältig geprüft werden sollten.
Das Grundbuch gibt jedoch nicht nur Auskunft über Belastungen und Rechte, sondern auch über den aktuellen Eigentümer sowie die genaue Größe und Lage des Grundstücks. Diese Informationen sind besonders wichtig beim Verkauf einer Immobilie oder bei Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen.
Immobilienbesitzer sollten das Grundbuch regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Einträge korrekt sind. So lassen sich mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten frühzeitig erkennen und beheben. Vor einem Immobilienverkauf ist es ebenfalls ratsam, das Grundbuch in Ordnung zu halten, da potenzielle Käufer Einsicht in das Grundbuch verlangen und eventuelle Belastungen den Wert der Immobilie beeinflussen könnten.
Wer darf ins Grundbuch schauen? Einsichtsrechte
Das Grundbuch ist nicht öffentlich zugänglich, sondern unterliegt klaren Einsichtsregelungen. Nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Einsicht ins Grundbuch nehmen. Dazu gehören in erster Linie der Eigentümer selbst, potenzielle Käufer, Erben oder Gläubiger, die ihr Interesse am Grundstück glaubhaft machen können. Auch Notare und Gerichte haben das Recht, das Grundbuch im Rahmen von Immobiliengeschäften wie einem Immobilienkauf oder rechtlichen Verfahren einzusehen.
Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt, entweder persönlich oder durch einen beauftragten Notar. Die Beschränkung der Einsichtsrechte schützt die sensiblen Informationen im Grundbuch und gewährleistet, dass diese nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt, entweder persönlich oder durch einen beauftragten Notar. Die Beschränkung der Einsichtsrechte schützt die sensiblen Informationen im Grundbuch und gewährleistet, dass diese nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
Personen, die in nicht das Grundbuch einsehen dürfen
- unbefugte Personen aller Art
- Kaufinteressenten aus Neugier
- Verwandte oder zukünftige Erben
- Bürgerinitiativen
- Makler ohne Vollmacht
- Auskunfteien
- Privatdetektive
Grundbuch vs. Grundbuchauszug – der Unterschied erklärt
Das Grundbuch und der Grundbuchauszug werden häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Funktionen erfüllen. Das Grundbuch selbst ist das offizielle Register, das alle rechtlichen Informationen zu einem Grundstück oder einer Immobilie enthält. Es wird vom Grundbuchamt geführt und umfasst Details wie Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Hypotheken und Dienstbarkeiten.
Der Grundbuchauszug hingegen ist eine beglaubigte Abschrift oder Kopie der Einträge aus dem Grundbuch. Er dient als Nachweis über den aktuellen Stand der Eintragungen und kann bei Behördengängen, Immobilienverkäufen oder Kreditaufnahmen vorgelegt werden. Während das Grundbuch nur von berechtigten Personen direkt eingesehen werden kann, ist der Grundbuchauszug ein offizielles Dokument, das häufig in Rechts- oder Finanzangelegenheiten verlangt wird. Der Auszug spiegelt die wichtigsten Informationen wider, die im Grundbuch festgehalten sind, und kann beim Grundbuchamt oder über einen Notar angefordert werden.
Der Grundbuchauszug hingegen ist eine beglaubigte Abschrift oder Kopie der Einträge aus dem Grundbuch. Er dient als Nachweis über den aktuellen Stand der Eintragungen und kann bei Behördengängen, Immobilienverkäufen oder Kreditaufnahmen vorgelegt werden. Während das Grundbuch nur von berechtigten Personen direkt eingesehen werden kann, ist der Grundbuchauszug ein offizielles Dokument, das häufig in Rechts- oder Finanzangelegenheiten verlangt wird. Der Auszug spiegelt die wichtigsten Informationen wider, die im Grundbuch festgehalten sind, und kann beim Grundbuchamt oder über einen Notar angefordert werden.
Wie Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden
Änderungen im Grundbuch können erforderlich sein, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern, neue Belastungen wie Hypotheken eingetragen oder bestehende Einträge angepasst werden müssen. Solche Änderungen erfolgen nicht automatisch, sondern müssen formal beim Grundbuchamt beantragt werden. In den meisten Fällen ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich, da dieser die entsprechenden Anträge für die Eintragungen im Grundbuch vorbereitet und beim Grundbuchamt einreicht.
Beispielsweise wird bei einem Immobilienverkauf der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sobald der Notar den Kaufvertrag beglaubigt und die Eigentumsübertragung abgewickelt ist. Auch die Löschung von Belastungen oder die Eintragung von Dienstbarkeiten bedarf eines notariellen Antrags. Jede Änderung wird dann im Grundbuch vermerkt, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Beispielsweise wird bei einem Immobilienverkauf der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sobald der Notar den Kaufvertrag beglaubigt und die Eigentumsübertragung abgewickelt ist. Auch die Löschung von Belastungen oder die Eintragung von Dienstbarkeiten bedarf eines notariellen Antrags. Jede Änderung wird dann im Grundbuch vermerkt, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Eintragungen und Belastungen im Grundbuch löschen – so geht's!
Das Löschen von Eintragungen und Belastungen im Grundbuch ist in bestimmten Fällen notwendig, beispielsweise wenn eine Hypothek vollständig abbezahlt wurde oder ein eingetragenes Wegerecht nicht mehr relevant ist. Um einen solchen Eintrag zu löschen, muss der Betroffene einen Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt stellen, in der Regel über einen Notar. Dazu ist eine sogenannte Löschungsbewilligung erforderlich, die von der Person oder Institution ausgestellt wird, zu deren Gunsten die Belastung ursprünglich eingetragen wurde - etwa von der Bank, die die Hypothek vergeben hat. Nachdem die Löschungsbewilligung vorliegt und der Antrag gestellt wurde, nimmt das Grundbuchamt die Änderung vor und der Eintrag wird gelöscht.
Auflassungsvormerkung – was bedeutet das im Grundbuch?
Die Auflassungsvormerkung ist eine besonders wichtige Sicherheit im Grundbuch, die bei einem Immobilienkauf eingetragen wird. Sie schützt den Käufer während der Zeit zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der endgültigen Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Die Auflassungsvormerkung signalisiert, dass ein Verkauf der Immobilie bevorsteht und sichert dem Käufer das Anrecht auf den späteren Eigentumserwerb. Damit verhindert die Vormerkung, dass der Verkäufer das Grundstück in dieser Zwischenzeit anderweitig verkauft oder belastet. Sobald der Kauf vollständig abgewickelt ist und der Käufer ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird, wird die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht.
Wann wird ein Grundbuchauszug benötigt? Die wichtigsten Fälle
Ein Grundbuchauszug wird in vielen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten benötigt, um den aktuellen Status einer Immobilie nachzuweisen. Zu den häufigsten Fällen, in denen ein Grundbuchauszug erforderlich ist, gehört der Verkauf einer Immobilie. Käufer möchten sicherstellen, dass der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer ist und das Grundstück frei von unerwarteten Belastungen oder Rechten Dritter ist.
Auch bei der Aufnahme eines Kredits, insbesondere bei Immobilienfinanzierungen, wird ein Grundbuchauszug benötigt, da Banken die Immobilie als Sicherheit nutzen und im Grundbuch eine Hypothek eintragen lassen.
Des Weiteren wird der Grundbuchauszug bei Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien verwendet, um Eigentumsverhältnisse zu klären und die rechtlichen Schritte zur Übertragung des Eigentums vorzubereiten. Ein weiteres Szenario ist die Streitbeilegung bei Grundstücksgrenzen, bei der der Grundbuchauszug Auskunft über die genauen Abmessungen und Grenzverläufe eines Grundstücks geben kann. In all diesen Fällen dient der Grundbuchauszug als verbindlicher Nachweis und bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Auch bei der Aufnahme eines Kredits, insbesondere bei Immobilienfinanzierungen, wird ein Grundbuchauszug benötigt, da Banken die Immobilie als Sicherheit nutzen und im Grundbuch eine Hypothek eintragen lassen.
Des Weiteren wird der Grundbuchauszug bei Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien verwendet, um Eigentumsverhältnisse zu klären und die rechtlichen Schritte zur Übertragung des Eigentums vorzubereiten. Ein weiteres Szenario ist die Streitbeilegung bei Grundstücksgrenzen, bei der der Grundbuchauszug Auskunft über die genauen Abmessungen und Grenzverläufe eines Grundstücks geben kann. In all diesen Fällen dient der Grundbuchauszug als verbindlicher Nachweis und bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Was kostet ein Grundbuchauszug? Gebühren und Kosten
Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind gesetzlich festgelegt und können je nach Art des Auszugs variieren. Ein einfacher unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet in der Regel 10 bis 20 Euro, während für einen beglaubigten Grundbuchauszug etwa 20 bis 30 Euro anfallen. Diese Gebühren können direkt beim zuständigen Grundbuchamt oder beim Notar entrichtet werden, falls der Antrag über diesen gestellt wird.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn der Notar die Einsichtnahme und den Antrag für den Grundbuchauszug übernimmt. Grundsätzlich sollte man jedoch immer mit den genannten Beträgen rechnen, wenn man einen Grundbuchauszug beantragt, sei es zur Klärung von Eigentumsverhältnissen, im Rahmen eines Immobilienverkaufs oder zur Aufnahme eines Kredits.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn der Notar die Einsichtnahme und den Antrag für den Grundbuchauszug übernimmt. Grundsätzlich sollte man jedoch immer mit den genannten Beträgen rechnen, wenn man einen Grundbuchauszug beantragt, sei es zur Klärung von Eigentumsverhältnissen, im Rahmen eines Immobilienverkaufs oder zur Aufnahme eines Kredits.
Grundbuchamt Wiesbaden
Das Amtsgericht Wiesbaden ist als Grundbuchamt für die in seinem Bereich gelegenen Grundstücke zuständig.
Wenn Sie einen Grundbuchauszug aus dem Grundbuch Wiesbaden benötigen, können Sie diesen schriftlich - ausschließlich per Post oder per Fax - beantragen:
Grundbuchamt
Amtsgericht Wiesbaden
Justizzentrum
Mainzer Str. 124 65189 Wiesbaden
Telefax: +49 611 32706 1553
Wenn Sie einen Grundbuchauszug aus dem Grundbuch Wiesbaden benötigen, können Sie diesen schriftlich - ausschließlich per Post oder per Fax - beantragen:
Grundbuchamt
Amtsgericht Wiesbaden
Justizzentrum
Mainzer Str. 124 65189 Wiesbaden
Telefax: +49 611 32706 1553
Grundbuchauszug über Makler erhalten
Haben Sie uns als Immobilienmakler in Wiesbaden mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragt, besorgen wir den Grundbuchauszug innerhalb kürzester Zeit und das kostenfrei.

Wichtig: All diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine solche kann und darf WAGNER IMMOBILIEN als Immobilienmakler nicht anbieten. Bei spezifischen Fragen empfehlen wir die Einbeziehung eines Rechtsbeistands.
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