Energieausweis in Wiesbaden:
Kosten, Pflicht und Erstellung
Energieausweis in Wiesbaden: Unterstützung beim Verkauf und bei der Vermietung
Sie planen den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie in Wiesbaden? Prüfen Sie frühzeitig, ob ein gültiger Energieausweis vorhanden ist. So lassen sich fehlende Unterlagen rechtzeitig beschaffen und die Angaben für Exposé und Inserate vorbereiten.
Im Rahmen unserer Beauftragung unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung des Energieausweises. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen für Ihr Haus oder Ihre Wohnung benötigt werden.
Unterstützung beim Energieausweis anfragenIm Rahmen unserer Beauftragung unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung des Energieausweises. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen für Ihr Haus oder Ihre Wohnung benötigt werden.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis bietet eine Orientierung zur energetischen Qualität des gesamten Gebäudes. Eine verbindliche Vorhersage Ihrer späteren Heizkosten ist er jedoch nicht: Diese hängen zusätzlich vom persönlichen Heizverhalten, der Nutzung der Räume, dem Wetter und den jeweiligen Energiepreisen ab. Bei einer Eigentumswohnung können außerdem deren Lage im Gebäude und die angrenzenden beheizten oder unbeheizten Räume eine Rolle spielen.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Beim Verkauf, bei der Neuvermietung, Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes beziehungsweise einer Wohnung ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich. Ein noch gültiger Ausweis für das Gebäude kann weiterverwendet werden, sofern keine Pflicht zur Neuausstellung besteht.
Spätestens bei der Besichtigung müssen Interessenten den Energieausweis oder eine Kopie einsehen können. Ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung genügt. Ohne Besichtigung ist der Ausweis unverzüglich vorzulegen, spätestens nach einer entsprechenden Aufforderung des Interessenten.
Unverzüglich nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags muss der Käufer beziehungsweise neue Mieter den Energieausweis oder eine Kopie erhalten.
Auch bei Neubauten und bestimmten Änderungen an bestehenden Gebäuden besteht eine Ausstellungspflicht. Bei Sanierungen kommt es auf die gesetzlichen Voraussetzungen und die durchgeführten energetischen Berechnungen an.
Energieausweis und neue gesetzliche Vorgaben: Was gilt 2026?
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie sieht Änderungen beim Energieausweis vor, unter anderem im Zusammenhang mit größeren Renovierungen und der Verlängerung von Mietverträgen. EU-Vorgaben, deutsche Umsetzungsvorschriften und deren jeweilige Anwendungszeitpunkte müssen dabei unterschieden werden.
Aus der europäischen Umsetzungsfrist im Mai 2026 lässt sich deshalb keine pauschale Aussage ableiten, dass seit diesem Zeitpunkt jede Mietvertragsverlängerung in Deutschland einen neuen Energieausweis erfordert. Maßgeblich sind die jeweils anwendbaren deutschen Vorschriften.
Für Eigentümer sind insbesondere die bestehenden Pflichten bei Verkauf, Neuvermietung, Neubau und bestimmten baulichen Änderungen relevant. Prüfen Sie vor einer Beauftragung zunächst, ob bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt und ob dieser weiterhin verwendet werden darf.
Aus der europäischen Umsetzungsfrist im Mai 2026 lässt sich deshalb keine pauschale Aussage ableiten, dass seit diesem Zeitpunkt jede Mietvertragsverlängerung in Deutschland einen neuen Energieausweis erfordert. Maßgeblich sind die jeweils anwendbaren deutschen Vorschriften.
Für Eigentümer sind insbesondere die bestehenden Pflichten bei Verkauf, Neuvermietung, Neubau und bestimmten baulichen Änderungen relevant. Prüfen Sie vor einer Beauftragung zunächst, ob bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt und ob dieser weiterhin verwendet werden darf.
Wann ist ein Energieausweis nicht erforderlich?
Für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von höchstens 50 Quadratmetern gelten die Vorschriften über Energieausweise nicht. Entscheidend ist das Gebäude: Eine Wohnung mit weniger als 50 Quadratmetern in einem größeren Mehrfamilienhaus fällt nicht allein wegen ihrer Wohnungsgröße unter diese Ausnahme.
Bei Baudenkmälern entfallen insbesondere die gesetzlichen Vorlage- und Übergabepflichten bei Verkauf oder Vermietung. Ein hohes Gebäudealter allein reicht dafür nicht aus; maßgeblich ist die Denkmaleigenschaft.
Wer ein bestehendes Haus ausschließlich selbst bewohnt, benötigt allein aufgrund dieser Nutzung normalerweise keinen Energieausweis. Pflichten bei Neubauten oder bestimmten baulichen Änderungen bleiben davon unberührt.
Bei Baudenkmälern entfallen insbesondere die gesetzlichen Vorlage- und Übergabepflichten bei Verkauf oder Vermietung. Ein hohes Gebäudealter allein reicht dafür nicht aus; maßgeblich ist die Denkmaleigenschaft.
Wer ein bestehendes Haus ausschließlich selbst bewohnt, benötigt allein aufgrund dieser Nutzung normalerweise keinen Energieausweis. Pflichten bei Neubauten oder bestimmten baulichen Änderungen bleiben davon unberührt.
Wie teuer ist ein Energieausweis?
Die Kosten hängen von der Ausweisart, dem Gebäude und dem Aufwand für die Datenerhebung ab. Verbrauchsausweise sind meist günstiger, weil vorhandene Verbrauchsdaten ausgewertet werden. Einfache Angebote sind teilweise für weniger als 100 Euro erhältlich.
Bei einem Bedarfsausweis werden Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch bewertet. Dafür ist mit mehreren hundert Euro zu rechnen. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Gebäude und vom Leistungsumfang ab. Bei aufwendigen Gebäuden oder fehlenden Unterlagen können sie höher ausfallen.
Bei einem Bedarfsausweis werden Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch bewertet. Dafür ist mit mehreren hundert Euro zu rechnen. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Gebäude und vom Leistungsumfang ab. Bei aufwendigen Gebäuden oder fehlenden Unterlagen können sie höher ausfallen.
Lassen Sie sich vor der Beauftragung ein konkretes Angebot erstellen. Klären Sie dabei, ob eine Vor-Ort-Aufnahme, die Prüfung der Unterlagen und mögliche Zusatzleistungen im Preis enthalten sind. Eine ausführliche Energieberatung oder ein individueller Sanierungsfahrplan ist nicht automatisch Bestandteil des Energieausweises.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Wer einen Energieausweis trotz bestehender gesetzlicher Pflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt beziehungsweise übergibt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Auch Verstöße gegen die Pflicht zur Bereitstellung richtiger Daten oder gegen vorgeschriebene Angaben in Immobilienanzeigen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird, hängt vom konkreten Verstoß ab. Gesetzliche Ausnahmen von der Energieausweispflicht bleiben unberührt.
Auch Verstöße gegen die Pflicht zur Bereitstellung richtiger Daten oder gegen vorgeschriebene Angaben in Immobilienanzeigen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird, hängt vom konkreten Verstoß ab. Gesetzliche Ausnahmen von der Energieausweispflicht bleiben unberührt.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Das Ablaufdatum steht im Dokument. Eine einfache Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Nach Ablauf benötigen Sie einen neuen Ausweis, sobald ein entsprechender gesetzlicher Anlass besteht, beispielsweise ein Verkauf oder eine Neuvermietung. Allein der Ablauf löst bei einem unverändert selbst genutzten Bestandsgebäude nicht automatisch eine Neuausstellungspflicht aus.
Wird nach bestimmten baulichen Änderungen ein neuer Energieausweis gesetzlich erforderlich, verliert der bisherige Ausweis bereits vor Ablauf der zehn Jahre seine Gültigkeit.
Nach Ablauf benötigen Sie einen neuen Ausweis, sobald ein entsprechender gesetzlicher Anlass besteht, beispielsweise ein Verkauf oder eine Neuvermietung. Allein der Ablauf löst bei einem unverändert selbst genutzten Bestandsgebäude nicht automatisch eine Neuausstellungspflicht aus.
Wird nach bestimmten baulichen Änderungen ein neuer Energieausweis gesetzlich erforderlich, verliert der bisherige Ausweis bereits vor Ablauf der zehn Jahre seine Gültigkeit.
Energieeffizienzklassen beim Haus
Auf dem Energieausweis können Sie die Kennwerte für den Energieverbrauch und -bedarf Ihres Hauses anhand einer alphabetischen und farblichen Einteilung leicht ablesen. Die Skala zur Energieeffizienz reicht von A+ bis H, was einem Farbspektrum von grün bis rot entspricht (niedriger bis hoher Energiebedarf). Pfeile helfen dabei, das Gebäude entsprechend einzuordnen. Die Zahlen dazwischen geben die jeweiligen jährlichen Kilowattstunden pro Quadratmeter der Gebäudenutzfläche an.
Wie lassen Sie einen Energieausweis erstellen?
Sie benötigen Hilfe beim Erstellen des Energieausweises? Im Zuge einer Beauftragung helfen wir Ihnen gerne bei der Besorgung.
Kontakt aufnehmenWelche Unterlagen werden für den Energieausweis benötigt?
Welche Angaben erforderlich sind, hängt von der Ausweisart und dem Gebäude ab. Halten Sie möglichst folgende Unterlagen bereit:
- Gebäudeanschrift, Baujahr und Anzahl der Wohnungen
- vorhandenen Energieausweis
- Angaben zu Wohnfläche und Gebäudenutzfläche
- Informationen zur Heizung und Warmwasserbereitung
- Nachweise über Modernisierungen, beispielsweise an Fenstern, Dach oder Fassade
- für einen Verbrauchsausweis: vollständige Verbrauchsunterlagen für mindestens 36 zusammenhängende Monate sowie Angaben zu Leerständen
- für einen Bedarfsausweis: möglichst Baupläne, Baubeschreibungen und Angaben zu Bauteilen, Dämmung und Anlagentechnik
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen nur Personen mit der gesetzlich erforderlichen Qualifikation ausstellen. Dazu können entsprechend qualifizierte Architekten, Ingenieure, Energieberater und Handwerker gehören. Die Berufsbezeichnung allein genügt nicht in jedem Fall.
Bei Bestandsgebäuden muss der Aussteller das Gebäude für seine Modernisierungsempfehlungen entweder vor Ort beurteilen oder geeignete Bildaufnahmen heranziehen. Gerade bei komplexen oder mehrfach umgebauten Häusern kann eine Vor-Ort-Aufnahme sinnvoll sein.
Bei Bestandsgebäuden muss der Aussteller das Gebäude für seine Modernisierungsempfehlungen entweder vor Ort beurteilen oder geeignete Bildaufnahmen heranziehen. Gerade bei komplexen oder mehrfach umgebauten Häusern kann eine Vor-Ort-Aufnahme sinnvoll sein.
Energieausweis für eine Eigentumswohnung: Fragen Sie die Hausverwaltung
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für das Gebäude und nicht für eine einzelne Eigentumswohnung ausgestellt. Wenn Sie eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten, fragen Sie deshalb zuerst bei der Hausverwaltung nach einem gültigen Ausweis.
Die Heizkostenabrechnung Ihrer Wohnung ersetzt den Energieausweis nicht. Bei Gebäuden mit unterschiedlichen Nutzungen kann eine getrennte Bewertung von Gebäudeteilen erforderlich sein.
Die Heizkostenabrechnung Ihrer Wohnung ersetzt den Energieausweis nicht. Bei Gebäuden mit unterschiedlichen Nutzungen kann eine getrennte Bewertung von Gebäudeteilen erforderlich sein.
Wonach richtet sich die Art des Energieausweises?
Die folgende Übersicht gilt für bestehende Wohngebäude bei Verkauf oder Neuvermietung:
| Gebäude | Grundsätzlich zulässige Ausweisart |
|---|---|
| Bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977, Wärmeschutzstandard von 1977 nicht erreicht | Bedarfsausweis |
| Bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977, Wärmeschutzstandard von 1977 bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Modernisierung erreicht | Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis |
| Bis zu vier Wohnungen, Bauantrag ab dem 1. November 1977 | Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis |
| ab 5 Wohneinheiten | Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis |
Für einen Verbrauchsausweis müssen zusätzlich geeignete und ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen. Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem erfassten Energieverbrauch des gesamten Gebäudes. Benötigt werden geeignete Daten aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten. Die jüngste Abrechnungsperiode muss enthalten sein; ihr Ende darf bei der Erstellung höchstens 18 Monate zurückliegen.
Der Heizenergieverbrauch wird witterungsbereinigt. Längere Leerstände sind rechnerisch angemessen zu berücksichtigen. Auch die Warmwasserbereitung muss einbezogen werden.
Der Verbrauchsausweis ist meist günstiger als der Bedarfsausweis. Seine Ergebnisse werden jedoch vom bisherigen Nutzungs- und Heizverhalten beeinflusst. Ein niedriger Verbrauch allein belegt deshalb noch keinen guten Dämmstandard.
Der Heizenergieverbrauch wird witterungsbereinigt. Längere Leerstände sind rechnerisch angemessen zu berücksichtigen. Auch die Warmwasserbereitung muss einbezogen werden.
Der Verbrauchsausweis ist meist günstiger als der Bedarfsausweis. Seine Ergebnisse werden jedoch vom bisherigen Nutzungs- und Heizverhalten beeinflusst. Ein niedriger Verbrauch allein belegt deshalb noch keinen guten Dämmstandard.
Der Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik berechnet, insbesondere unter Berücksichtigung von Dämmung, Fenstern, Heizung und Warmwasserbereitung.
Die Berechnung erfolgt unter standardisierten Bedingungen. Dadurch hängt das Ergebnis weniger vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab. Dennoch ist auch der berechnete Energiebedarf keine Garantie für den späteren tatsächlichen Verbrauch.
Die Modernisierungsempfehlungen im Ausweis geben erste Hinweise auf mögliche Verbesserungen. Sie ersetzen keine ausführliche Sanierungsplanung.
Die Modernisierungsempfehlungen im Ausweis geben erste Hinweise auf mögliche Verbesserungen. Sie ersetzen keine ausführliche Sanierungsplanung.
Ausnahmen bei der Wahl
Bei älteren Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen kann ein Verbrauchsausweis zulässig sein, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Modernisierungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht hat.
Einzelne Maßnahmen wie neue Fenster oder eine nachträgliche Dämmung reichen als Nachweis nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob das erforderliche Niveau für das Gebäude erreicht wird. Dies sollte der Aussteller anhand geeigneter Unterlagen prüfen.
Ist die Voraussetzung erfüllt, besteht grundsätzlich Wahlfreiheit. Ein Verbrauchsausweis wird dadurch nicht verpflichtend.
Einzelne Maßnahmen wie neue Fenster oder eine nachträgliche Dämmung reichen als Nachweis nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob das erforderliche Niveau für das Gebäude erreicht wird. Dies sollte der Aussteller anhand geeigneter Unterlagen prüfen.
Ist die Voraussetzung erfüllt, besteht grundsätzlich Wahlfreiheit. Ein Verbrauchsausweis wird dadurch nicht verpflichtend.
Energieeffizienzklassen in Energieausweisen
Die Farbskala erleichtert die Einordnung des Gebäudes. Der Endenergiekennwert beschreibt den berechneten Bedarf oder den erfassten Verbrauch. Der Primärenergiekennwert berücksichtigt zusätzlich die vorgelagerten Prozesse der eingesetzten Energieträger, etwa Gewinnung, Umwandlung und Transport. Achten Sie deshalb auf die Beschriftung und darauf, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorliegt.

| Energieeffizienzklasse | Endenergie in kWh je m² Gebäudenutzfläche und Jahr |
|---|---|
| A+ | bis einschließlich 30 |
| A | über 30 bis einschließlich 50 |
| B | über 50 bis einschließlich 75 |
| C | über 75 bis einschließlich 100 |
| D | über 100 bis einschließlich 130 |
| E | über 130 bis einschließlich 160 |
| F | über 160 bis einschließlich 200 |
| G | über 200 bis einschließlich 250 |
| H | über 250 |
Die Kennwerte beziehen sich auf die Gebäudenutzfläche und nicht unmittelbar auf die Wohnfläche. Vergleiche zwischen verschiedenen Immobilien sind besonders aussagekräftig, wenn auch Ausweisart, Berechnungsgrundlage und Ausstellungsdatum berücksichtigt werden.
Angaben in Kaufangeboten und Mietangeboten
Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, sind bei Wohngebäuden folgende Angaben daraus aufzunehmen:
Art des Energieausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
wesentliche Energieträger für die Heizung
Baujahr des Gebäudes
Energieeffizienzklasse
Übernehmen Sie die Werte unmittelbar aus dem gültigen Ausweis.
Beispiel für ein Inserat mit fiktiven Werten:
"Verbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 112 kWh/(m²·a), Energieträger Erdgas, Baujahr 1995, Energieeffizienzklasse D."
Beispiel für ein Inserat mit fiktiven Werten:
"Verbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 112 kWh/(m²·a), Energieträger Erdgas, Baujahr 1995, Energieeffizienzklasse D."
Fehler bei der Erstellung
Auch bei einer Online-Beauftragung müssen die Angaben vollständig und plausibel sein. Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:
Alle relevanten Energieträger angeben: Dazu kann auch Holz für einen zusätzlich genutzten Kaminofen gehören.
Verbrauch und Lieferung unterscheiden: Bei Heizöl entsprechen gelieferte Mengen nicht automatisch dem tatsächlichen Verbrauch im betrachteten Zeitraum.
Abrechnungszeiträume vollständig erfassen: Maßgeblich sind mindestens 36 zusammenhängende Monate. Es müssen nicht zwingend drei Kalenderjahre sein.
Leerstände mitteilen: Längere Leerstände dürfen das Ergebnis nicht unberücksichtigt verzerren.
Warmwasserbereitung angeben: Der Aussteller muss wissen, ob Warmwasser zentral oder dezentral erzeugt wird.
Solarthermie und Photovoltaik vollständig beschreiben: Wie sie in die Bewertung eingehen, hängt von der Anlage und dem Berechnungsverfahren ab. Ziehen Sie Erträge nicht eigenständig vom Verbrauch ab.
Flächen richtig zuordnen: Wohnfläche und Gebäudenutzfläche sind unterschiedliche Größen.
Die Energiekennwerte beziehen sich auf die Gebäudenutzfläche und nicht unmittelbar auf die Wohnfläche. Diese energetische Bezugsfläche wird nach den geltenden Berechnungsregeln ermittelt.
Ist die Gebäudenutzfläche unbekannt, darf sie beim Verbrauchsausweis für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35-Fachen der Wohnfläche angesetzt werden. Bei sonstigen Wohngebäuden ist der Faktor 1,2 vorgesehen.
Nimmt der Anbieter diese Umrechnung bereits selbst vor, dürfen Sie die Wohnfläche nicht zusätzlich umrechnen. Geben Sie deshalb stets die ausdrücklich abgefragte Flächenart an.

Energieausweis und Haftung beim Immobilienverkauf
Der Energieausweis dient der Information über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Welche rechtliche Bedeutung seine Angaben im konkreten Kaufvertrag haben, hängt auch von der Vertragsgestaltung und weiteren Erklärungen des Verkäufers ab.
Eine pauschale Formulierung schließt Haftungsrisiken nicht in jedem Fall aus. Insbesondere bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie greifen gesetzliche Grenzen. Lassen Sie die vertragliche Einordnung deshalb durch das beurkundende Notariat klären.
Eine pauschale Formulierung schließt Haftungsrisiken nicht in jedem Fall aus. Insbesondere bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie greifen gesetzliche Grenzen. Lassen Sie die vertragliche Einordnung deshalb durch das beurkundende Notariat klären.
Energieausweis und Haftung bei der Vermietung
Auch bei der Vermietung sollten Angaben zur energetischen Qualität sachlich richtig sein. Verbindliche Zusagen zu künftigen Heizkosten sollten vermieden werden, wenn diese nicht zuverlässig zugesichert werden können.
Die gesetzliche Pflicht, dem neuen Mieter den Energieausweis oder eine Kopie zu übergeben, besteht unabhängig davon, ob das Dokument dem Mietvertrag als Anlage beigefügt wird. Eine Vertragsklausel kann diese Pflicht nicht ersetzen. Pauschale Haftungsausschlüsse sollten vor ihrer Verwendung rechtlich geprüft werden.
Die gesetzliche Pflicht, dem neuen Mieter den Energieausweis oder eine Kopie zu übergeben, besteht unabhängig davon, ob das Dokument dem Mietvertrag als Anlage beigefügt wird. Eine Vertragsklausel kann diese Pflicht nicht ersetzen. Pauschale Haftungsausschlüsse sollten vor ihrer Verwendung rechtlich geprüft werden.

Autor: Günther Wagner, Inhaber und Geschäftsführer
Günther Wagner ist seit 1994 als Immobilienmakler in Wiesbaden tätig und prägt den Wiesbadener Immobilienmarkt mit Fachkenntnis, Leidenschaft und persönlichem Engagement. Mit einem starken Fokus auf kontinuierliche Weiterbildung bietet er seinen Kunden kompetente Beratung sowie einen hervorragenden und schnellen Service.
Seine besondere Leidenschaft gilt der Immobilienfotografie - ein entscheidender Faktor für eine professionelle Vermarktung.
Mehr über Günther Wagner erfahren Sie auf der Seite Unternehmen.
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