Der Mieter wohnte seit Jahren in der Wohnung
Im verhandelten Fall hatte der Mieter bereits 5 Jahre in seiner Wohnung gewohnt, bevor er feststellte, dass diese 13 Quadratmeter kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Er verlangte eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete vom Vermieter. Der Vermieter lehnte dies mit der Begründung ab, dass der Anspruch aufgrund der vielen Jahre, die der Mieter die Wohnung bewohnt, verjährt sei.
Der Mieter bekam jedoch vom Landgericht Recht. „Eine Verjährung wäre dann gegeben, wenn der Mieter von der Flächendifferenz gewusst hätte“, äußerten die Richter. Dafür gab es aber keine Beweise. Man kann nicht davon ausgehen, dass jeder Mieter seine Wohnung nachmesse. Ebenso ist es irrelevant, wie lange er der Mieter schon in der Wohnung wohnt.