Haustierverbot: Wann darf der Vermieter es aussprechen?
Darf ein Vermieter Haustiere generell verbieten?
Ob Hund, Katze oder Kleintier - die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen sorgt immer wieder für Unsicherheiten und Konflikte. Besonders dann, wenn im Mietvertrag ein generelles Haustierverbot ausgesprochen wurde oder Unklarheit über die rechtliche Zulässigkeit herrscht.
Mit umfassender Erfahrung im Bereich Mietrecht, Wohnrecht und den Feinheiten alltäglicher Vermietungspraxis liegt der Fokus darauf, verlässliche Informationen zur Tierhaltung in Mietverhältnissen bereitzustellen.
Die zentrale Frage: Darf ein Vermieter Haustiere verbieten - und wenn ja, unter welchen Bedingungen? In den folgenden Abschnitten werfen wir einen Blick auf aktuelle Gerichtsurteile, gesetzliche Rahmenbedingungen und typische Formulierungen in Mietverträgen, die das Thema Haustiere betreffen. Ziel ist es, Klarheit für beide Seiten zu schaffen - damit Rechte gewahrt und Konflikte vermieden werden können.
Die zentrale Frage: Darf ein Vermieter Haustiere verbieten - und wenn ja, unter welchen Bedingungen? In den folgenden Abschnitten werfen wir einen Blick auf aktuelle Gerichtsurteile, gesetzliche Rahmenbedingungen und typische Formulierungen in Mietverträgen, die das Thema Haustiere betreffen. Ziel ist es, Klarheit für beide Seiten zu schaffen - damit Rechte gewahrt und Konflikte vermieden werden können.
Einleitung
Die Einleitung zur Haustierhaltung behandelt eine häufige Problematik, die viele Mieter und Vermieter betrifft. In Deutschland gibt es etwa 10 Millionen Hundebesitzer, von denen ein Großteil in Mietwohnungen lebt. Diese große Anzahl an Haustierhaltern bringt oft Schwierigkeiten mit sich, insbesondere bei den Mieter-Vermieter-Konflikten. Mieter, die Hunde oder Katzen halten möchten, sehen sich häufig mit Bedenken der Vermieter konfrontiert. Dazu zählen mögliche Schäden an Böden, Urinflecken und die Geräuschkulisse durch bellende Hunde.
Ein zentraler Punkt sind die rechtlichen Aspekte, da ein pauschales Haustierverbot in Mietverhältnissen nicht durchgesetzt werden kann. Vermieter müssen individuelle Entscheidungen treffen, die sich an den spezifischen Umständen orientieren. Zudem müssen Mieter ihren Vermietern den Erwerb von Tieren, speziell von größeren Tieren, mitteilen. Es ist von großer Bedeutung, zwischen kleinen und großen Tieren zu unterscheiden, da die rechtliche Behandlung dieser Tierarten unterschiedlich ist. Dieser Artikel will Sie über die aktuellen Bestimmungen informieren und Ihnen aufzeigen, welche Rechte und Pflichten sowohl Mieter als auch Vermieter bezüglich der Haustierhaltung haben.
Ein zentraler Punkt sind die rechtlichen Aspekte, da ein pauschales Haustierverbot in Mietverhältnissen nicht durchgesetzt werden kann. Vermieter müssen individuelle Entscheidungen treffen, die sich an den spezifischen Umständen orientieren. Zudem müssen Mieter ihren Vermietern den Erwerb von Tieren, speziell von größeren Tieren, mitteilen. Es ist von großer Bedeutung, zwischen kleinen und großen Tieren zu unterscheiden, da die rechtliche Behandlung dieser Tierarten unterschiedlich ist. Dieser Artikel will Sie über die aktuellen Bestimmungen informieren und Ihnen aufzeigen, welche Rechte und Pflichten sowohl Mieter als auch Vermieter bezüglich der Haustierhaltung haben.
Rechtliche Grundlagen zur Haustierhaltung

Die rechtlichen Grundlagen der Haustierhaltung im deutschen Mietrecht sind entscheidend für Mietverträge und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter. Generell ist ein pauschales Verbot für Haustiere im Mietvertrag unwirksam. Dies gilt insbesondere für Katzen und Hunde, wo die Zustimmung des Vermieters erforderlich sei.
Die Regelungen im BGB zum Thema Haustiere legen fest, dass Mieter in der Regel kleine Haustiere wie Hamster, Meerschweinchen und Zierfische auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters halten dürfen. Dies zeigt, dass bei der Mietrecht Haustiere eine differenzierte Betrachtung nötig ist. Größere und exotische Tiere, dazu zählen Reptilien oder sogar Kampfhunde, benötigen stets die Zustimmung des Vermieters, da hier besondere Sicherheitsbedenken bestehen können.
Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einem Haustier zurückziehen, wenn dieses signifikante Störungen im Hausfriedensbereich verursacht. Auch bei bestimmten kleinen Tieren wie Ratten und Frettchen gab es bereits gerichtliche Entscheidungen, die deren Haltung in Mietwohnungen untersagten. Solche Entscheidungen verdeutlichen, dass eine präzise Abwägung zwischen den Rechten der Mieter und den Interessen der Vermieter notwendig ist.
Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einem Haustier zurückziehen, wenn dieses signifikante Störungen im Hausfriedensbereich verursacht. Auch bei bestimmten kleinen Tieren wie Ratten und Frettchen gab es bereits gerichtliche Entscheidungen, die deren Haltung in Mietwohnungen untersagten. Solche Entscheidungen verdeutlichen, dass eine präzise Abwägung zwischen den Rechten der Mieter und den Interessen der Vermieter notwendig ist.
Definition von Kleintieren vs. Haustieren
Im Kontext des Mietrechts ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen Kleintieren und Haustieren klar zu verstehen. Der Begriff "Kleintiere" umfasst Tiere wie Goldhamster, Meerschweinchen, Ziervögel und Zierfische. Diese Tiere dürfen in der Regel ohne die Zustimmung des Vermieters gehalten werden, was sie von klassischen Haustieren wie Hunden und Katzen unterscheidet.
Hunde und Katzen erfordern die Erlaubnis des Vermieters, während Kleintiere keine Einzelfallentscheidung benötigen. Um die "Unterschiede Kleintiere - Haustiere" zu verdeutlichen, ist anzumerken, dass einige Gerichte kleinwüchsige Rassehunde wie Yorkshire Terrier als Kleintiere betrachten, obwohl dies in der Praxis umstritten bleibt. Untypische Haustiere wie Frettchen, Ratten, Papageien, Schlangen und Vogelspinnen müssen dem Vermieter gemeldet werden.
Die Anzahl der Kleintiere, die gehalten werden dürfen, hängt oft von der Größe der Wohnung ab. In Einzimmerwohnungen ist in der Regel nur ein Tier gestattet. Vermieter haben auch das Recht, eine Tierhaftpflichtversicherung zu verlangen, um potenzielle Schäden vorzubeugen. Eine Missachtung dieser Regelungen kann zu Konflikten führen, besonders wenn der Hausfrieden gestört wird oder Schäden an der Wohnung auftreten.
Hunde und Katzen erfordern die Erlaubnis des Vermieters, während Kleintiere keine Einzelfallentscheidung benötigen. Um die "Unterschiede Kleintiere - Haustiere" zu verdeutlichen, ist anzumerken, dass einige Gerichte kleinwüchsige Rassehunde wie Yorkshire Terrier als Kleintiere betrachten, obwohl dies in der Praxis umstritten bleibt. Untypische Haustiere wie Frettchen, Ratten, Papageien, Schlangen und Vogelspinnen müssen dem Vermieter gemeldet werden.
Die Anzahl der Kleintiere, die gehalten werden dürfen, hängt oft von der Größe der Wohnung ab. In Einzimmerwohnungen ist in der Regel nur ein Tier gestattet. Vermieter haben auch das Recht, eine Tierhaftpflichtversicherung zu verlangen, um potenzielle Schäden vorzubeugen. Eine Missachtung dieser Regelungen kann zu Konflikten führen, besonders wenn der Hausfrieden gestört wird oder Schäden an der Wohnung auftreten.
Darf ein Vermieter Haustiere verbieten?
Die Frage, ob Vermieter Haustiere verbieten dürfen, ist komplex und stark von der aktuellen Rechtsprechung zur Haustierhaltung geprägt. Generelle Verbotsklauseln im Mietvertrag, die die Haltung von Haustieren untersagen, werden in der Regel als unwirksam betrachtet. Diese Klauseln stellen eine Benachteiligung für Mieter dar und sind in vielen Fällen nicht durchsetzbar. In den Mietrecht-Urteilen werden verschiedene Aspekte wie die Interessen der Mieter und mögliche Störungen betrachtet.
Rechtsprechung und relevante Urteile
Nach den geltenden Mietrecht-Urteilen kann ein Vermieter die Haltung bestimmter Haustiere, wie Hunde oder Katzen, nicht pauschal untersagen. Es bedarf konkreter Störungen, um ein Verbot zu rechtfertigen. Kleinere Haustiere, wie Hamster oder Vögel, dürfen in der Regel gehalten werden, solange sie keine Belästigung darstellen. Selbst der Geruch eines nassen Hundes gilt nicht als Kündigungsgrund, solange dieser innerhalb des ortsüblichen Maßes bleibt. Eine Erhöhung der Miete oder der Nebenkosten aufgrund der Haustierhaltung ist nicht zulässig.
Ein Mietverhältnis kann nur dann gekündigt werden, wenn die Präsenz eines Tieres die Wohnqualität der Nachbarn erheblich beeinträchtigt oder Schäden an der Mietwohnung verursacht. Liegt ein Gerichtsbeschluss vor, der die Tierhaltung verbietet, können bei einem Verstoß gegen diesen Beschluss Beugestrafen verhängt werden. Es ist zu beachten, dass Vermieter, die einst der Haustierhaltung zugestimmt haben, diese Zustimmung nicht ohne gültigen Grund zurückziehen können. Bei ständigen Störungen durch ein Tier kann der Vermieter jedoch dessen Entfernung fordern.
Ein Mietverhältnis kann nur dann gekündigt werden, wenn die Präsenz eines Tieres die Wohnqualität der Nachbarn erheblich beeinträchtigt oder Schäden an der Mietwohnung verursacht. Liegt ein Gerichtsbeschluss vor, der die Tierhaltung verbietet, können bei einem Verstoß gegen diesen Beschluss Beugestrafen verhängt werden. Es ist zu beachten, dass Vermieter, die einst der Haustierhaltung zugestimmt haben, diese Zustimmung nicht ohne gültigen Grund zurückziehen können. Bei ständigen Störungen durch ein Tier kann der Vermieter jedoch dessen Entfernung fordern.
Ausnahmen und spezielle Regelungen
In Mietverhältnissen existieren spezifische Regelungen, die die Haustierhaltung betreffen können. Diese Ausnahmen bei der Haustierhaltung ermöglichen Mietern mitunter, ihre Tiere legal unterzubringen, auch wenn es zunächst Verbote gibt.

Kampfhunde und deren Handhabung
Bei der Haltung von Kampfhunden gelten besondere Regelungen. Vermieter sind nicht verpflichtet, die Haltung dieser Rassen zu genehmigen. Bei Verstößen gegen die Ruhezeiten oder anderen Störungen kann sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden. Besonders relevant sind diese Kampfhunderegelungen in Wohnanlagen mit vielen Mietern, wo das Wohl aller Bewohner berücksichtigt werden muss. Bestimmte Rassen, die durch ihre potenzielle Gefährlichkeit auffallen, erfordern eine sorgfältige Prüfung der Haltungsbedingungen. Daher sollten Mieter sich im Vorfeld über die spezifischen Vorschriften informieren, um Konflikte zu vermeiden.
Nachweis der artgerechten Haltung
Der Nachweis einer artgerechten Tierhaltung ist im Mietrecht von Bedeutung. Dies betrifft insbesondere die Haltung von Hunden und Katzen, deren Registrierung und Pflege nachgewiesen werden sollte, um die Zustimmung des Vermieters zu erhalten. Eine artgerechte Tierhaltung im Mietrecht umfasst die Gewährleistung, dass das Tier ausreichend Platz und ein angemessenes Umfeld hat. Ob nun kleine Tiere wie Wellensittiche oder exotische Arten, wie Echsen, eine verantwortungsvolle Haltung ist unerlässlich. Besonders bei exotischen Tieren ist die Zustimmung des Vermieters nötig, da viele Arten als gefährlich eingestuft werden können. Ein verantwortungsvoller Umgang trägt zur Ausgeglichenheit im Gebäude bei und sorgt dafür, dass die Nachbarn sich in ihrer Wohnsituation wohlfühlen.
Tierart | Besondere Hinweise | Genehmigung erforderlich? |
---|---|---|
Kleintiere (z.B. Wellensittiche, Hamster) | Nein | Dürfen ohne Genehmigung gehalten werden |
Hunde und Katzen | Ja | Haltungsnachweise und Verhaltensregeln beachten |
Kampfhunde | Ja | Besondere Regelungen und eventuell Kündigungsrecht |
Exotische Tiere (z.B. Schlangen) | Ja | Zusätzliche Genehmigung nötig, besonders bei gefährlichen Arten |
Der Einfluss auf Nachbarn und Hausfrieden
Die Haustierhaltung kann erheblichen Einfluss auf das Zusammenleben in einem Mietobjekt haben. Störungen durch Haustiere, wie lautes Bellen oder unangenehme Gerüche, können den Hausfrieden erheblich beeinträchtigen. Das Mietrecht spricht in solchen Fällen von einem möglichen Verstoß gegen die dargebotene Wohnqualität, was sowohl für Vermieter als auch für Mieter rechtliche Konsequenzen haben kann.
Die Gerichte berücksichtigen verschiedene Faktoren, wenn sie darüber entscheiden, ob ein Tier in einem Mietobjekt erlaubt ist. Dazu zählen der Haustyp, das Verhalten des Tieres sowie die Auswirkungen auf die Nachbarn. Einige kleine Haustiere, wie Aquarienfische oder Hamster, beeinflussen die Nachbarn in der Regel nicht und haben daher keine rechtlichen Auswirkungen auf die Mietbeziehung. Größere Tiere wie Hunde hingegen erzeugen oft Geräusche oder stören den Frieden, insbesondere während der Ruhezeiten.
Die Gerichte berücksichtigen verschiedene Faktoren, wenn sie darüber entscheiden, ob ein Tier in einem Mietobjekt erlaubt ist. Dazu zählen der Haustyp, das Verhalten des Tieres sowie die Auswirkungen auf die Nachbarn. Einige kleine Haustiere, wie Aquarienfische oder Hamster, beeinflussen die Nachbarn in der Regel nicht und haben daher keine rechtlichen Auswirkungen auf die Mietbeziehung. Größere Tiere wie Hunde hingegen erzeugen oft Geräusche oder stören den Frieden, insbesondere während der Ruhezeiten.
Relevante Urteile haben aufgezeigt, dass die Gerichte in bestimmten Fällen den Mietern auch bei der Haltung von größeren Hunden ein Recht einräumen können. Der Fall des Amtsgerichts Paderborn machte deutlich, dass die bloße Größe eines Tieres nicht zwangsläufig zu Störungen führt, solange keine spezifischen Beschwerden vorliegen. Andererseits führte das Oberlandesgericht Hamm aus, dass kontinuierliches Bellen während der Nachtzeiten als unzulässig angesehen wird.
Vermieter haben das Recht, die Erlaubnis zur Haustierhaltung zu verweigern, wenn möglicherweise gefährliche oder exotische Tiere gehalten werden, die ein Risiko darstellen könnten. In dieser Balance zwischen den Rechten der Tierhalter und dem Bedürfnis nach einem harmonischen Wohnumfeld für alle Mieter liegt eine der Herausforderungen des Hausfriedens im Mietrecht.
Vermieter haben das Recht, die Erlaubnis zur Haustierhaltung zu verweigern, wenn möglicherweise gefährliche oder exotische Tiere gehalten werden, die ein Risiko darstellen könnten. In dieser Balance zwischen den Rechten der Tierhalter und dem Bedürfnis nach einem harmonischen Wohnumfeld für alle Mieter liegt eine der Herausforderungen des Hausfriedens im Mietrecht.
Was tun, wenn das Haustier verboten wird?

Ein Haustierverbot kann für Mieter frustrierend sein. Es gibt jedoch verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um gegen dieses Verbot vorzugehen. Zunächst sollten Sie die Gründe des Vermieters genau verstehen. Kleine Haustiere wie Hamster oder Fische sind in der Regel unproblematisch, während exotische Tiere wie Schlangen oder Skorpione häufig als riskant angesehen werden.
Wenn Sie einen Einspruch gegen das Haustierverbot einlegen möchten, dokumentieren Sie, dass Ihr Tier keine Störungen verursacht und Ihre Wohnung nicht beschädigt. Dies könnte Ihnen helfen, Ihre Tierhaltung durchsetzen zu können. Ein Beispiel dafür ist die Gerichtsentscheidung des Landgerichts Frankfurt/Oder (Az.: 16 S 25/23), die am 26.10.2023 fiel und auf § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB basiert.
In der Auseinandersetzung mit dem Vermieter kann es auch hilfreich sein, einen Kompromiss vorzuschlagen. Manchmal ist eine schriftliche Regelung in Form einer Erlaubnis eine mögliche Lösung. Im Konfliktfall sollten Sie auch auf eine offene Kommunikation mit Nachbarn setzen. Ihre Nachbarn könnten eher verständnisvoll sein, wenn Sie die Vorteile der Tierhaltung in Ihrer Wohnung darlegen. Bei Bedarf kann rechtliche Beratung eingeholt werden, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten.
In der Auseinandersetzung mit dem Vermieter kann es auch hilfreich sein, einen Kompromiss vorzuschlagen. Manchmal ist eine schriftliche Regelung in Form einer Erlaubnis eine mögliche Lösung. Im Konfliktfall sollten Sie auch auf eine offene Kommunikation mit Nachbarn setzen. Ihre Nachbarn könnten eher verständnisvoll sein, wenn Sie die Vorteile der Tierhaltung in Ihrer Wohnung darlegen. Bei Bedarf kann rechtliche Beratung eingeholt werden, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten.
Schriftliche Erlaubnis für die Haustierhaltung
Die schriftliche Erlaubnis zur Haustierhaltung spielt eine entscheidende Rolle im Mietverhältnis. Sie dient nicht nur als Beweismittel für die Genehmigung seitens des Vermieters, sondern bietet auch eine rechtliche Absicherung für Mieter. Diese Absicherung wird besonders wichtig, wenn sich innerhalb der Mietverhältnisse Änderungen ergeben, wie ein Eigentümerwechsel.
Im Rahmen des Mietvertrags zur Tierhaltung sollten bestimmte Aspekte in der schriftlichen Genehmigung berücksichtigt werden. Dazu zählen:
- Die Anzahl der erlaubten Tiere
- Die Rassen, die gehalten werden dürfen
- Eventuelle Auflagen, wie die Erbringung eines Nachweises über die artgerechte Haltung
Für Mieter ist es notwendig, die Erlaubnis formal anzufordern, auch wenn der Vermieter anderen Mietern bereits Haustiere gestattet hat. Zusammenfassend gilt, dass der Vermieter nicht generell ein Verbot für die Haustierhaltung aussprechen kann, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor, wie allergische Reaktionen oder der Schutz des Gebäudes. Kleinere Tiere wie Katzen oder kleine Hunde sind in der Regel unproblematisch, solange keine bedeutenden Gründe gegen die Haltung sprechen.
Fazit
Im Fazit zur Thematik des Haustierverbots lassen sich die zentralen Erkenntnisse klar zusammenfassen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Tierhaltung im Mietrecht sind vielschichtig. Vermieter haben das Recht, bestimmte Haustiere zu verbieten, insbesondere wenn diese als gefährlich oder störend gelten. Ein vollständiges Verbot aller Haustiere ist jedoch rechtlich nicht zulässig, was es wichtig macht, die Regelungen im Mietvertrag sorgfältig zu prüfen.
Ein respektvoller Dialog zwischen Mietern und Vermietern ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Entscheidung, ob ein spezifisches Haustier erlaubt ist, wird immer fallbezogen getroffen, sodass individuelle Umstände berücksichtigt werden. Die Zusammenfassung Tierhaltung Mietrecht zeigt, wie unterschiedlich die Regelungen sein können, je nach Region und spezifischem Mietverhältnis.
Abschließend ist anzumerken, dass bei Unklarheiten oder Konflikten bezüglich des Haustierverbots rechtlicher Rat eingeholt werden sollte. So können Mietern und Vermietern die bestmöglichen Lösungen für alle Parteien erarbeitet werden. Diese Schlussbemerkungen werfen einen wichtigen Blick auf die Notwendigkeit, die Rechte und Pflichten im Kontext der Haustierhaltung in Mietverhältnissen zu verstehen.
Ein respektvoller Dialog zwischen Mietern und Vermietern ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Entscheidung, ob ein spezifisches Haustier erlaubt ist, wird immer fallbezogen getroffen, sodass individuelle Umstände berücksichtigt werden. Die Zusammenfassung Tierhaltung Mietrecht zeigt, wie unterschiedlich die Regelungen sein können, je nach Region und spezifischem Mietverhältnis.
Abschließend ist anzumerken, dass bei Unklarheiten oder Konflikten bezüglich des Haustierverbots rechtlicher Rat eingeholt werden sollte. So können Mietern und Vermietern die bestmöglichen Lösungen für alle Parteien erarbeitet werden. Diese Schlussbemerkungen werfen einen wichtigen Blick auf die Notwendigkeit, die Rechte und Pflichten im Kontext der Haustierhaltung in Mietverhältnissen zu verstehen.

FAQ: Haustierverbot: Wann darf der Vermieter es aussprechen?
Darf der Vermieter die Haustierhaltung grundsätzlich verbieten?
Generelle Haustierverbote im Mietvertrag sind in der Regel unwirksam. Der Vermieter muss konkrete Gründe für ein Verbot angeben, da dies sonst als Benachteiligung für Mieter gelten kann.
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Welche Tiere dürfen ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden?
Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen und Fische können in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Für die Haltung von Hunden und Katzen ist meist eine Erlaubnis erforderlich.
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Wie können Mieter rechtliche Schritte unternehmen, wenn ihnen die Haustierhaltung verboten wird?
Mieter können rechtliche Schritte einleiten, indem sie zunächst das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen. Wenn das nicht erfolgreich ist, sollten sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und eventuelle Dokumentationen von Störungen anfertigen.
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Was sollte in einer schriftlichen Erlaubnis zur Haustierhaltung enthalten sein?
Eine schriftliche Erlaubnis sollte Angaben zur Anzahl der Tiere, zur Rasse sowie eventuelle Auflagen zur Haltung enthalten. Diese Dokumentation ist wichtig für den Fall eines Eigentümerwechsels.
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Welche Rolle spielt der Hausfrieden im Zusammenhang mit der Haustierhaltung?
Der Hausfrieden ist ein entscheidendes Kriterium. Konflikte mit Nachbarn, die durch Lärm oder Geruchsbelästigungen entstehen, können rechtliche Konsequenzen für tierhaltende Mieter haben.
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Wichtig: All diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine solche kann und darf WAGNER IMMOBILIEN als Immobilienmakler nicht anbieten. Bei spezifischen Fragen empfehlen wir die Einbeziehung eines Rechtsbeistands.

Autor: Günther Wagner, Inhaber und Geschäftsführer
Günther Wagner ist seit 1994 als Immobilienmakler in Wiesbaden tätig und prägt den Wiesbadener Immobilienmarkt mit Fachkenntnis, Leidenschaft und persönlichem Engagement. Mit einem starken Fokus auf kontinuierliche Weiterbildung bietet er seinen Kunden kompetente Beratung sowie einen hervorragenden und schnellen Service.
Seine besondere Leidenschaft gilt der Immobilienfotografie - ein entscheidender Faktor für eine professionelle Vermarktung.
Mehr über Günther Wagner erfahren Sie auf der Seite Unternehmen.
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