Renovierung bei Einzug
Bei Übergabe einer nicht renovierten Wohnung gilt dies als "Renovierungspflicht bei Einzug"
Übergibt der Vermieter die Wohnung unrenoviert an den Mieter, so ist das als eine Anfangsrenovierungspflicht für den Mieter anzusehen.
Übergabe einer unrenovierten Wohnung
Der Fall: Laut Mietvertrag sollte die Wohnung unrenoviert übergeben werden und es wurde dem Mieter überlassen, ob und wann er die erste Renovierung vornimmt. Es war nur formuliert worden, dass der Mieter noch Streicharbeiten vornimmt, aber nicht, dass er diese auch vornehmen muss. Dem Bundesgerichtshof genügte die Tatsache, dass der Vermieter eine unrenovierte Wohnung übergeben hatte (BGH, Urteil v. 18.03.2015, VIII ZR 185/14). Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass der Vermieter, der einem Mieter eine unrenovierte Wohnung übergibt, nicht gleichzeitig vom Mieter im Mietvertrag per Klausel die laufenden Schönheitsreparaturen verlangen kann. Die einzige Ausnahme: Der Vermieter leistet dem Mieter gegenüber einen Ausgleich für seine Anfangsrenovierung, z. B. mietfreies Wohnen für eine bestimmte Dauer.
Was also in der Vergangenheit galt, Anfangsrenovierung und laufende Schönheitsreparaturen durch den Mieter, gilt jetzt nicht mehr.
Der Bundesgerichtshof sieht eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, wenn der Vermieter die Renovierung bei Einzug auf ihn abwälzt.
Der Vermieter hatte dem Mieter zwar für die Anfangsrenovierung der 3 Zimmer noch einen Mietnachlass von einer halben Monatsmiete gewährt. Das war dem BGH aber zu wenig.
Übergibt der Vermieter eine unrenovierte Wohnung, so fordere er eine Anfangsrenovierung vom Mieter. Dies könnte für den Mieter bedeuten, nicht nur sämtliche Gebrauchsspuren seines Vormieters zu beseitigen, sondern schlimmstenfalls auch noch vorzeitig zu renovieren oder sogar die Wohnung hinterher in einem besseren Zustand zurückzugeben, als er sie vom Vermieter erhalten hat.
Weitere Informationen zur rechtlichen Lage bei Renovierung der Mietwohnung erfahren Sie auf mietrecht.com
Was also in der Vergangenheit galt, Anfangsrenovierung und laufende Schönheitsreparaturen durch den Mieter, gilt jetzt nicht mehr.
Der Bundesgerichtshof sieht eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, wenn der Vermieter die Renovierung bei Einzug auf ihn abwälzt.
Der Vermieter hatte dem Mieter zwar für die Anfangsrenovierung der 3 Zimmer noch einen Mietnachlass von einer halben Monatsmiete gewährt. Das war dem BGH aber zu wenig.
Übergibt der Vermieter eine unrenovierte Wohnung, so fordere er eine Anfangsrenovierung vom Mieter. Dies könnte für den Mieter bedeuten, nicht nur sämtliche Gebrauchsspuren seines Vormieters zu beseitigen, sondern schlimmstenfalls auch noch vorzeitig zu renovieren oder sogar die Wohnung hinterher in einem besseren Zustand zurückzugeben, als er sie vom Vermieter erhalten hat.
Weitere Informationen zur rechtlichen Lage bei Renovierung der Mietwohnung erfahren Sie auf mietrecht.com
Für Vermieter gilt jetzt folgendes
Sie können nur bei frisch renovierten Wohnungen eine Klausel für Schönheitsreparaturen in den Mietvertrag aufnehmen oder sie müssen unrenovierte Wohnungen ohne Renovierungspflichten vermieten, falls sie keinen finanziellen Ausgleich für die Renovierungsarbeiten des Mieters zahlen wollen.
Bei dem Vermieten von Wohnräumen an Amerikaner gelten besondere Bedingungen
Wichtig: All diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine solche kann und darf WAGNER IMMOBILIEN nicht anbieten. Bei spezifischen Fragen empfehlen wir die Einbeziehung eines Rechtsbeistands.

Autor: Günther Wagner, Inhaber und Geschäftsführer
Günther Wagner ist seit 1994 als Immobilienmakler in Wiesbaden tätig und prägt den Wiesbadener Immobilienmarkt mit Fachkenntnis, Leidenschaft und persönlichem Engagement. Mit einem starken Fokus auf kontinuierliche Weiterbildung bietet er seinen Kunden kompetente Beratung sowie einen hervorragenden und schnellen Service.
Seine besondere Leidenschaft gilt der Immobilienfotografie - ein entscheidender Faktor für eine professionelle Vermarktung.
Mehr über Günther Wagner erfahren Sie auf der Seite Unternehmen.
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